Wird der Reformationstag 2017 bundesweit gesetzlicher Feiertag?

Bislang ist der Reformationstag nur in einer Handvoll Bundesländern gesetzlicher Feiertag. Das dürfte sich im Jahr 2017 ändern. Dann jährt sich der Thesenanschlag von Martin Luther zum 500. Mal.

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Berlin (dpa). Der Reformationstag wird im Jubiläumsjahr 2017 wahrscheinlich ein bundesweiter Feiertag. In den fünf ostdeutschen Flächenländern ist der Tag ohnehin gesetzlicher Feiertag, zehn weitere Länder wollen zum 500. Reformationsjubiläum einmalig mitziehen, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab. Nur Berlin hat sich noch nicht positioniert.

Am 31. Oktober 1517 hat der Theologe Martin Luther der Überlieferung zufolge 95 Thesen gegen den Ablasshandel an die Tür der Schlosskirche in Wittenberg angeschlagen und damit die Reformation eingeleitet. Die Reformation stehe für einen „Aufbruch von Freiheit“, sagte der Vizepräsident der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Thies Gundlach. „Da ist ein arbeitsfreier Tag kein schlechtes Symbol.“

Der Reformationstag, der 2017 auf einen Dienstag fällt, ist bisher nur in den evangelisch geprägten Bundesländern Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gesetzlicher Feiertag. Das dürfte in drei Jahren anders werden:

Der Landtag in Schleswig Holstein hat sich im Juni 2013 einstimmig dafür ausgesprochen. Die Landesregierung will nächste Woche über die entsprechende Verordnung entscheiden. „Die Menschen sollen an diesem besonderen Datum an die große Bedeutung der Reformation für unser Land und unsere Kultur erinnert werden“, sagte Ministerpräsident Torsten Albig (SPD).

Die grün-rote Landesregierung in Baden Württemberg hat Ende September einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Das Gesetz soll bereits einen Tag später, am 1. November 2017, wieder außer Kraft treten. Auch das Kabinett im katholisch geprägten Bayern hat vor kurzem eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärte: „Die bayerische Geschichte ist von der christlichen Tradition beider Konfessionen maßgeblich beeinflusst.“

Niedersachen, Bremen und Hamburg haben den einmaligen gesetzlichen Feiertag beschlossen. Das mehrheitlich katholische Rheinland-Pfalz will sich den Plänen anschließen. Ein Sprecher des Innenministeriums dort sagte, das Kabinett werde Anfang November darüber entscheiden - demnach ist eine Verordnung geplant. Im Saarland vereinbarte die Landesregierung im Mai mit der Evangelischen Kirche im Rheinland und in der Pfalz den zusätzlichen Feiertag. Auch Hessen will laut Regierungssprecher ein Gesetz auf den Weg bringen.

In Nordrhein-Westfalen ist geplant, einen entsprechenden Gesetzentwurf 2015 in den Landtag einzubringen. Vorher soll eine Änderung des Sozialgesetzbuches durch den Bundesgesetzgeber erfolgen, um auszuschließen, dass die Arbeitnehmer die Pflegeversicherungsbeiträge für den Tag allein finanzieren müssen. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene ist nach Angaben der NRW-Staatskanzlei eingeleitet, läuft aber noch.

Auch in der Bundespolitik regt sich Zustimmung: „Nutzen wir alle gemeinsam - ob Christen oder Nichtchristen, ob religiös oder areligiös - den einmaligen Feiertag am 31. Oktober 2017, um uns an diese glückliche Wendung in unserer Geschichte zu erinnern, die uns bis heute prägt“, wird Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf der Webseite www.2017gemeinsam.de zitiert.

Nur die Bundeshauptstadt Berlin äußert sich noch verhalten. „Wir setzen erst mal auf das gemeinsame Vorgehen der Länder“, sagte Regierungssprecher Richard Meng. Das sei eine bundesweite Frage. „Wir würden uns freuen, wenn Berlin die einmalige Situation unterstützen würde“, meinte EKD-Vize Gundlach.