Wulff kann aufatmen: Freispruch ist rechtskräftig

Hannover (dpa) - Endgültiger Freispruch für den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat ihren Antrag auf Revision zurückgezogen.

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Damit ist das Urteil des Landgerichts Hannover rechtskräftig, das Wulff am 27. Februar vom Vorwurf der Vorteilsannahme freigesprochen hatte. Der Beginn der Ermittlungen hatte Anfang 2012 zu Wulffs Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten geführt.

Eine Begründung für die Rücknahme der Revision lieferte die Anklagebehörde nicht. „Zu den Hintergründen der Entscheidung geben wir keinerlei Auskünfte“, sagte Staatsanwalt Oliver Eisenhauer am Freitag. Ein hochrangiger Ermittler hatte der Nachrichtenagentur dpa bereits vor der Bekanntgabe gesagt, die Staatsanwaltschaft wolle sich keine „Klatsche aus Karlsruhe“ holen. Dort hätte der Bundesgerichtshof darüber entscheiden müssen, ob das Verfahren neu aufgerollt wird.

Das Landgericht Hannover hatte Wulff am 27. Februar vom Vorwurf der Vorteilsannahme in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 54-Jährigen zur Last gelegt, Vorteile von dem mit ihm befreundeten Filmproduzenten David Groenewold angenommen zu haben.

Groenewold hatte Wulff und seine Frau Bettina 2008 zu einem Oktoberfestbesuch eingeladen, Wulff warb später für eines von Groenewolds Filmprojekten bei Siemens. Groenewald musste sich zusammen mit Wulff vor Gericht verantworten. Das Landgericht Hannover sprach auch ihn frei, das Urteil ist jetzt ebenfalls rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte die 76 Seiten lange Urteilsbegründung über einen Monat lang geprüft. Die rechtliche Begutachtung des Urteils wurde erst am Mittwoch abgeschlossen. Letztlich kam die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass ihr Antrag auf Revision wahrscheinlich keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Sie hätte dem Landgericht Verfahrensfehler oder Fehler in der Rechtsanwendung nachweisen müssen.

Wulffs Verteidiger nannten die Entscheidung „rechtlich zwingend und alternativlos“. In einer Erklärung hieß es: „Die Staatsanwaltschaft Hannover hat mit ihrer Entscheidung dem Rechtsfrieden einen Dienst erwiesen.“

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wünschte Wulff alles Gute für seine Zukunft. Alle Vorwürfe seien untersucht worden und sein Freispruch durch das Landgericht Hannover von Ende Februar nun endgültig rechtskräftig, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin. „Jetzt, da dieses sicherlich belastende Verfahren, Kapitel vorbei ist, wünscht die Bundeskanzlerin Herrn Wulff alles Gute für ihn persönlich wie auch für alle seine künftigen Pläne und Vorhaben.“

Der frühere Bundespräsident hatte sich zuletzt am vergangenen Dienstag bei seiner Buchvorstellung in Berlin auch als Opfer einer übereifrigen Justiz dargestellt. Dabei rechnete er scharf mit Staatsanwälten, Journalisten und Parteifreunden ab. Für Aufsehen sorgte sein Satz, aus seiner Sicht wäre er auch heute noch der richtige Präsident. „Der Rücktritt war falsch. Und ich wäre auch heute der Richtige in dem Amt“, sagte Wulff.

Der Staatsanwaltschaft Hannover gab er bei der Vorstellung seines Buches „Ganz oben Ganz unten“ die Schuld an seinem Rücktritt. Sie habe mit leeren Händen dagestanden und sich problematisch verhalten.