Wulff lehnt Angebot der Staatsanwälte ab
Der frühere Bundespräsident muss nun mit einem öffentlichen Prozess rechnen.
Hannover. Der frühere Bundespräsident Christian Wulff will um seinen Ruf kämpfen: Am Dienstag lehnte er das Angebot der Staatsanwaltschaft Hannover ab, die Korruptionsermittlungen gegen Zahlung von 20 000 Euro einzustellen. Das teilten seine Anwälte in Hannover mit. Wulff muss nun mit einer Anklage wegen Bestechlichkeit und eventuell einem öffentlichen Prozess rechnen.
Dabei geht es um einen Hotelaufenthalt der Wulffs in München, den Filmproduzent David Groenewold 2008 bezahlte. Kurze Zeit später warb Wulff, damals noch niedersächsischer Ministerpräsident, für ein Projekt Groenewolds bei Siemens um Geld. Die Staatsanwaltschaft hält Wulff deswegen für bestechlich. Auch Groenewold lehnte das Einstellungsangebot der Justiz — in seinem Fall gegen Zahlung von 30 000 Euro — gestern ab.
Von der Staatsanwaltschaft hieß es nach der Erklärung der Anwälte in einer knappen Mitteilung: „Der Abschluss der Ermittlungen steht unmittelbar bevor.“ Ob und wann nun Anklage gegen Wulff erhoben wird, wollte ein Sprecher der Behörde nicht sagen.
Wulffs Anwälte Bernd Müssig und Michael Nagel erklärten in Hannover, eine Verfahrenseinstellung unter den geforderten Auflagen sei nicht akzeptabel. Die Vorwürfe gegen Wulff seien unbegründet. „Das Verfahren war und ist ohne Wenn und Aber einzustellen“, forderten sie. Müssig betonte: „Wir kämpfen hier um die Würde des Bundespräsidenten a.D..“
Die Verteidiger kritisierten, im Fall Wulff hätten die Schutzmechanismen für den Betroffenen nicht gegriffen. „Das Verfahren war lange Zeit von öffentlichen Vorverurteilungen geprägt“, unterstrichen sie. Beim Einstellungsangebot der Staatsanwaltschaft gab es mehrere Knackpunkte: Unter anderem störten sich die Anwälte an der Höhe der vorgeschlagenen Geldauflage und an einer damit verbundenen Erklärung der Staatsanwaltschaft, Wulff übernehme mit der Zahlung auch strafrechtliche Verantwortung. Obwohl Wulff damit nicht vorbestraft wäre, könnte dies als öffentliches Schuldeingeständnis verstanden werden. dpa