Rezeptpflichtige Arzneimittel Zahl zuzahlungsbefreiter Medikamente hat sich fast halbiert

Berlin (dpa) - Die Zahl der von der gesetzlichen Zuzahlung befreiten rezeptpflichtigen Medikamente hat sich in den vergangenen fünf Jahren fast halbiert. Mitte Dezember 2011 habe diese Zahl bei 7252 gelegen, Mitte Januar 2017 bei 3706, teilte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit.

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Ähnliche Zahlen hatte die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf den Arzneimittelherstellerverband Pro Generika und den Apothekerverband ABDA genannt. Nach dem Bericht leisteten die Patienten im vergangenen Jahr 2,143 Milliarden Euro an Zuzahlungen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für rezeptpflichtige Arzneimittel den größten Teil der Kosten. Erwachsene Patienten müssen grundsätzlich zehn Prozent zuzahlen, mindestens aber fünf und maximal zehn Euro. Zuzahlungen dürfen dabei maximal zwei Prozent des Bruttoeinkommens der Patienten ausmachen, bei chronisch Kranken maximal ein Prozent.

Der GKV-Spitzenverband legt einen Festbetrag für ein Arzneimittel beziehungsweise eine Arzneimittelgruppe fest. Es ist der maximale Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen dafür bezahlen. Liegt ein Mittel darüber, muss der Patient in der Regel die Differenz bezahlen. Der GKV-Spitzenverband überprüft alle 14 Tage diese Liste der Festbeträge.

Der Patient kann sich nun in einer Gruppe von Medikamenten mit gleicher Wirkung entscheiden, ob er eine billigere Variante nimmt. Liegt das billigere Präparat dann 30 Prozent unter dem Festbetrag und können die Krankenkassen tatsächlich sparen, kann die Zuzahlung entfallen.

Kostet also das Medikament A 100 Euro, beträgt die Zuzahlung 10 Euro. Die Krankenkasse zahlt letztlich 90 Euro für das Medikament. Kostet das Medikament B mit vergleichbarer Wirkung 70 Euro, also tatsächlich 30 Prozent weniger als A, und der Patient entscheidet sich dafür, kann er von der Zuzahlung befreit werden. Dieser Mechanismus funktioniert bei Generika unter 5 Euro in der Regel nicht.

Zuzahlungen zu Arzneien mit Festbetrag kommen den Krankenkassen und damit dem Beitragszahler zugute - ebenso eine Befreiung von den Zuzahlungen. Denn bei der Verschreibung eines 30 Prozent unter dem Festbetrag liegenden Arzneimittels spart nicht nur der betroffene Patient, sondern auch die Krankenkasse, und zwar noch mehr als bei der Zuzahlung. Patient, Arzt und Apotheker sollten sich deshalb regelmäßig über preisgünstigere Vergleichspräparate informieren.