Zeugen Jehovas erzielen Teilerfolg für Anerkennung

Karlsruhe (dpa) - Die Zeugen Jehovas haben vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg gegen das Land Bremen erzielt. Der Religionsgemeinschaft geht es um die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit die Gleichstellung mit anderen Kirchen.

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Bremen lehnte das bisher ab - doch Artikel 61 Satz 2 der Landesverfassung, auf den sich die Ablehnung stützt, verstößt nach Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 30. Juni (2BvR 1282/11) erklärte der Zweite Senat die Passage für nichtig, weil sie gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstoße.

Jehovas Zeugen sind in 13 der 16 Bundesländer als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. In Nordrhein-Westfalen läuft das Verfahren noch und in Baden-Württemberg ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig, das zurzeit aber mit Blick auf die Verfassungsbeschwerde ruht.