Gericht vertagt Entscheidung Zschäpe-Verteidiger fordert Abberufung des Gutachters

München (dpa) - Wegen eines Streits mit der Verteidigung hat das Oberlandesgericht München im NSU-Prozess das psychiatrische Gutachten über die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe verschieben müssen.

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Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Heer warf dem Gutachter Henning Saß schwere „methodische“ Mängel vor und beantragte dessen Abberufung. Am Nachmittag unterbrach das Gericht die Verhandlung. Unklar blieb, ob Saß sein Gutachten am Mittwoch vortragen kann.

Heer bezog sich in seinem Antrag auf ein schriftliches Vorgutachten. In diesem habe Saß an zahlreichen Stellen nur „subjektive Wertungen“ wiedergegeben - etwa wenn er von einem „ablehnenden Zug um den Mund“ der Angeklagten schreibe. Außerdem habe er Zschäpe nicht persönlich sprechen können, was der Angeklagten aber nicht angelastet werden dürfe.

Zschäpes Verteidiger verteilten außerdem ein in ihrem Auftrag erstelltes Gegengutachten des Bochumer Neurologen Pedro Faustmann und beantragten dessen Bestellung zum zusätzlichen Sachverständigen.

Bundesanwalt Herbert Diemer und mehrere Nebenkläger widersprachen den Verteidigern und sprachen sich dafür aus, zunächst das geplante Gutachten zu hören. Das Gericht fällte am Dienstag keine Entscheidung darüber und vertagte die Verhandlung auf Mittwoch.

Bereits am Morgen hatte es längere Auseinandersetzungen über den Umgang mit einem persönlichen Brief Zschäpes an einen ehemals in Nordrhein-Westfalen einsitzenden Neonazi gegeben. Das Gericht hatte das Schreiben außerhalb der öffentlichen Sitzung als Beweismittel eingeführt.

Zschäpe ist als mutmaßliche Mittäterin der zehn Morde angeklagt, die die Bundesanwaltschaft dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ vorwirft. Neun der Opfer waren türkisch- oder griechischstämmige Gewerbetreibende, die aus fremdenfeindlichen Motiven ermordet worden sein sollen.