Branche warnt: „Zensurmonster“ Kein Zeitplan für „Fake News“-Gesetz

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung hat offen gelassen, ob der Umgang mit gefälschten Nachrichten im Internet noch vor der Bundestagswahl gesetzlich neu geregelt wird. „Einen Zeitplan kann ich Ihnen nicht nennen“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert auf eine entsprechende Frage.

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Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte, man wolle zunächst das Ergebnis einer externen Prüfung abwarten, das erst Anfang nächsten Jahres vorliegen werde. Wenn dann noch immer zu wenige beanstandete Inhalte gelöscht würden, drohten den sozialen Netzwerken „rechtliche Konsequenzen“.

Angesichts einer wachsenden Zahl von „Fake News“ und Hassbotschaften im Netz wollen die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen, Volker Kauder (CDU) und Thomas Oppermann (SPD), nach der Weihnachtspause über Regelungsmöglichkeiten sprechen. Oppermann hatte sich bereits im „Spiegel“ dafür ausgesprochen, „marktbeherrschende Plattformen“ wie Facebook gesetzlich zur Einrichtung einer Rechtsschutzstelle zu verpflichtet, wo die Opfer eine Löschung der Botschaften verlangen können.

Der Digitalverband Bitkom warnte dagegen vor Überregulierung. Mit der geforderten Rechtsschutzstelle würde ein „Zensurmonster“ geschaffen, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Hassbotschaften oder persönliche Beleidigungen seien heute bereits verboten, und man könne auf Basis des geltenden Rechts dagegen vorgehen. Der Branchenverband plädierte statt dessen für eine bessere Aufklärung, wie man verfügbare Informationen und ihren Wahrheitsgehalt einschätzen und bewerten könne. Hier seien vor allem Schulden, Volkshochschulen oder Institutionen gefragt.

Auch der Verband der Internetwirtschaft eco warnte die Politik am Montag vor „überzogenen Maßnahmen“. Die Internetkonzerne seien „keine staatlichen Erfüllungsorgane“, zitiert das „Handelsblatt“ vorab aus dem netzpolitischen Jahresrückblick des Verbands. Welche Inhalte noch in den Bereich der Meinungsfreiheit fallen und welche strafrechtlich relevant sind, darüber müssten im Zweifel Gerichte entscheiden. „Alles andere würde zu einer unkontrollierbaren Zensurinfrastruktur im Netz führen und damit eine Gefahr für die Meinungsfreiheit im Internet darstellen.“