Zweiter Anlauf für ein Verbot der NPD

Die Länder reichen am Dienstag ihren Antrag in Karlsruhe ein. Bundesregierung ist weiter skeptisch.

Berlin. Der NPD-Verbotsantrag des Bundesrates wird am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Auch die künftige Bundesregierung von Union und SPD — so sie denn kommt — will den Antrag nicht unterstützen. Die SPD konnte sich in den Verhandlungen nicht durchsetzen.

Dabei waren in der Union die Meinungen durchaus geteilt. So war Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) dem Vernehmen nach bereit, mit der SPD einen gemeinsamen Vorstoß zu vereinbaren. Doch legte sich vor allem sein Parteifreund, Innenminister Hans-Peter Friedrich, quer. Er befürchtet seit langem eine Niederlage in Karlsruhe.

Die Länder geben in ihrer Klageschrift als Verbotsgrund eine Wesensverwandtschaft der NPD mit Adolf Hitlers NSDAP an. Ausländer würden in der Ideologie der Partei als Bürger zweiter Klasse eingestuft, die „nie Deutsche werden können“. So die Aussage in einem Positionspapier der NPD. Letztlich sollten sie deportiert werden.

Der Berliner NPD-Landesverband veröffentlichte vor vier Jahren ein „Rückführungsprogramm“. Im Bundestagswahlkampf wünschte die Partei türkisch-stämmigen Bürgern einen „Guten Heimflug“. Hinzu kommen laut Klageschrift ein verbreiteter Antisemitismus, Verbindungen zu rassistisch motivierten Gewalttätern und die Ablehnung der demokratischen Institutionen.

Als Hauptproblem der Klage gilt die Frage, ob von der NPD tatsächlich eine Gefährdung der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ ausgeht. Vor ein Parteiverbot sind hohe Hürden gestellt, es wurde erst zweimal verhängt: 1952 gegen die „Sozialistische Reichspartei“ und 1956 gegen die kommunistische KPD.

Kein Problem sind diesmal wohl die V-Leute, wegen denen ein erstes Verfahren 2003 gescheitert war. Damals war vom Gericht nicht auszumachen, was von NPD-Leuten stammte und was von Staatsspitzeln. Jetzt sind nur veröffentlichte Quellen verwendet worden. Außerdem versicherten alle Innenminister, dass sämtliche V-Leute „abgeschaltet“ worden seien.