Kein Patent auf die Forschung mit Embryonen

Europäischer Gerichtshof setzt der Stammzellenforschung neue Grenzen.

Brüssel. Forschung mit menschlichen Embryonen bleibt in Europa möglich — sie könnte aber schwieriger und weniger profitabel werden. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte gestern, dass es keinen Urheberrechtsschutz auf Forschungen geben darf, bei denen Embryonen zerstört werden.

Der Bonner Genforscher Oliver Brüstle, der für sein Patent vor Gericht gezogen war, reagierte enttäuscht: Damit würden europäische Wissenschaftler international benachteiligt. Brüstles Prozessgegner, die Umweltorganisation Greenpeace, bejubelte den Richterspruch: „Der Gerichtshof hat den Schutz menschlichen Lebens gegenüber wirtschaftlichen Interessen deutlich gestärkt.“

Forschungen, bei denen menschliche Embryonen zerstört werden, dürfen in Europa nicht urheberrechtlich geschützt werden, entschieden die Richter. Als Embryo habe „jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an“ zu gelten.

Die Richter stellten klar, dass sie nicht über die Legalität der Stammzellforschung entschieden, sondern nur über deren Patentierbarkeit.

Nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für regenerative Medizin (GRM) wird das Urteil für deutsche Pharmafirmen wenig Auswirkungen haben. Wegen der strengen Stammzellgesetze sei in Deutschland ohnehin nur stark reglementierte Forschung an embryonalen Stammzellen erlaubt, heißt es dort.

Studien am Menschen, die Voraussetzung für die Zulassung auf dem Arzneimarkt, seien ohnehin verboten. Damit stelle sich die Frage der Patentierbarkeit nicht.

Oliver Brüstle geht davon aus, dass es Wissenschaftlern nun schwerer fallen wird, ihre Forschungsarbeiten finanziert zu bekommen. Der Bonner erforscht die Behandlung der Schüttellähmung Parkinson.