Kinderhilfswerk mahnt Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention an
Berlin. Mangelnde Förderung, Defizite bei Chancengleichheit und Mitbestimmung - in Deutschland werden die Interessen von Kindern immer noch viel zu wenig berücksichtigt.
Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Deutschen Kinderhilfswerks zum Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtkonvention, die am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde.
Fast drei Jahrzehnte ist es jetzt her, dass die Kinderrechtskonvention von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Nach den auch von Deutschland ratifizierten Bestimmungen haben Kinder eigenständige Rechte auf Gleichbehandlung, Bildung, Gesundheit und Freizeit. Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht bei ihrer Verwirklichung durchaus Fortschritte. In der „Gesamtschau“ müsse man jedoch feststellen, „dass die deutsche Gesellschaft Kinderinteressen anhaltend ausblendet und verdrängt“, kritisierte Verbandspräsident Thomas Krüger gestern bei der Vorstellung einer entsprechenden Umfrage unter jeweils knapp 1600 Kindern und Eltern.
Demnach sagen zum Beispiel nur acht Prozent der Befragten, dass sie beim Bau eines Spielplatzes von der Kommune um ihre Meinung gebeten wurden. In die Planung von neuen Freizeitangeboten insgesamt sieht sich kaum ein Fünftel angemessen eingebunden. Große Defizite gibt es auch im Bildungsbereich. Fast ein Drittel der Kinder und Jugendlichen geben an, dass die Fächer Politik und Gemeinschaftskunde gelegentlich oder sogar häufig ausfallen. 39 Prozent sagen das über den Sportunterricht. Auch beim Internetzugang an Schulen herrscht immenser Nachholbedarf. Immerhin 30 Prozent der Schüler müssen darauf ganz verzichten. Und 21 Prozent sagen, Surfen im Netz gebe es an ihrer Schule nur für bestimmte Altersgruppen. Jeder dritte Schüler zwischen zehn und 17 Jahren bekommt dann auch keinerlei schulische Informationen darüber, was man gegen Mobbing im Internet tun könnte. Und mit dem Zustand der Schultoiletten ist immerhin jeder zweite Befragte unzufrieden. Von den Eltern wiederum geben lediglich 16 Prozent an, dass ihrem Kind eine kostenfreie Nachhilfe an der Schule zur Verfügung steht.
Zur Kinderarmut hatte das Kinderhilfswerk bereits im Februar Zahlen veröffentlicht. Demnach hat sich der Anteil der Betroffenen seit der Einführung von Hartz IV vor 13 Jahren mehr als verdoppelt. Derzeit ist jedes fünfte Kind von Armut betroffen. Wie aus den aktuellen Daten hervorgeht, betrachten drei Viertel der Eltern Unterstützungsangebote für arme Familien und eine spezielle Förderung für betroffene Kinder deshalb als „äußerst wichtig“ beziehungsweise „sehr wichtig“.
Union und SPD wollen nun „Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern“. So steht es in ihrer Koalitionsvereinbarung. Kinderhilfswerk-Präsident Krüger begrüßte das Vorhaben, zeigte sich aber „skeptisch“ über dessen Umsetzung. Um einen konkreten Formulierungsvorschlag soll sich eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern kümmern. Darin müssten die Rechte aber auch tatsächlich benannt werden, mahnte Krügers Stellvertreterin Anne Lütkes. Außerdem dürften sie kein bloßes „Anhängsel“ im Grundgesetz sein.
Die aktuelle Untersuchung hat freilich auch zu Tage gefördert, dass die meisten Eltern und Kinder die UN-Kinderrechtskonvention nur dem Namen nach kennen. So sagt nicht einmal jeder vierte befragte Erwachsene (23 Prozent) von sich, darüber „ganz gut“ im Bilde zu sein.