Illegale Wahlkampfhilfe AfD-Zentrale nach Wirbel um Reil durchsucht - Bundesverband erklärt sich
Düsseldorf/Essen · Es besteht der Verdacht der illegalen Wahlkampfhilfe zugunsten des AfD-Politikers Guido Reil. Deshalb haben Ermittler in Düsseldorf der AfD einen unangekündigten Besuch abgestattet.
Die Landesparteizentrale der AfD Nordrhein-Westfalen ist wegen des Verdachts der illegalen Wahlkampfhilfe von Ermittlern durchsucht worden. Das hat die Essener Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag bestätigt. Die Behörde führt ein Verfahren wegen einer Wahlkampf-Plakataktion zugunsten des AfD-Politikers Guido Reil.
Derzeit richte sich das Verfahren gegen den damaligen Schatzmeister des Essener Kreisverbandes der AfD, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Anette Milk. Die Durchsuchung sei sehr ruhig und in sachlicher Atmosphäre abgelaufen.
Der nordrhein-westfälische AfD-Landessprecher Thomas Röckemann erklärte zu den Durchsuchungen, die Staatsanwaltschaft ermittele "gegen unbekannt im Verdacht eines zwei Jahre zurück liegenden Verstoßes gegen das Parteiengesetz". "Zum konkreten Tatvorwurf und gegen welche Person oder Personen sich der Verdacht richtet, lässt sich im Augenblick also nichts sagen und an Mutmaßungen sollte man sich nicht beteiligen." Die AfD werde sich zunächst "juristisch Akteneinsicht verschaffen".
Im Zusammenhang mit der Plakat-Wahlkampfhilfe der Schweizer Goal AG für Reil hatte die Staatsanwaltschaft Essen bereits vor mehreren Monaten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ermittelt werde wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz und wegen Untreue, hatte die Behörde damals mitgeteilt. Das Ermittlungsverfahren richtete sich damals gegen noch unbekannte Funktionsträger der Partei, die am Rechenschaftsbericht für 2017 beteiligt waren. Gegen Reil selbst - den Nutznießer der Plakataktion - war kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Die Schweizer Goal AG hatte 2017 Plakate und andere Werbemittel für Reils Landtagswahlkampf in Nordrhein-Westfalen hergestellt. Die AfD hält das nicht für eine illegale Parteispende und will notfalls gerichtlich gegen mögliche Strafzahlungen angehen. Die Bundestagsverwaltung ging dagegen von fragwürdigen Zuwendungen in Höhe von 44 500 Euro aus. Der Partei droht dadurch in der Spendenaffäre eine Strafzahlung von mehr als 100.000 Euro. Reil wurde 2017 nicht in den NRW-Landtag gewählt.
Die AfD hatte mitgeteilt, dass sie das nicht für eine illegale Parteienspende halte und notfalls gerichtlich gegen mögliche Strafzahlungen vorgehen werde.
Der AfD-Bundesverband erklärte am Abend, dass die Vorwürfe falsch seien. Die AfD habe von den Unterstützungsleistungen der Goal AG keine Kenntnis. Wegen dieser unerwünschten Unterstützung sei die Goal AG zudem schon im August 2017 vom Landesverband NRW abgemahnt worden. Daraufhin habe die Goal AG eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit stehe fest, dass die AfD keine unrechtmäßigen Leistungen angenommen und auch nicht gegen Vorschriften des Parteiengesetzes verstoßen habe.