Urteil Bombe am Bonner Bahnhof: Lebenslang für Hauptangeklagten

Düsseldorf (dpa) - Im Terrorprozess um eine Bombe am Bonner Hauptbahnhof ist der Hauptangeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zusätzlich stellte das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag die besondere Schwere der Schuld des 30 Jahre alten Marco G. fest.

Der Angeklagte Marco G. im Gerichtssaal des Oberlandesgerichtes in Düsseldorf. Archivbild.

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Eine Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ist dadurch ausgeschlossen. Drei weitere islamistische Terroristen wurden wegen Beteiligung an einem Mordkomplott gegen einen rechtsradikalen Politiker zu Haftstrafen zwischen neuneinhalb und zwölf Jahren verurteilt.

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Alle vier Angeklagten wurden wegen Verabredung zum Mord und Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Marco G. wurde als Einzeltäter wegen der Bombe in Bonn zusätzlich wegen versuchten Mordes verurteilt. Die Verteidiger hatten für alle vier Angeklagten Freisprüche beantragt.

Am 10. Dezember 2012 war ein Sprengsatz an Gleis 1 des Bonner Hauptbahnhofs entdeckt worden. Polizisten machten die Bombe mit einem Wassergewehr unschädlich. Weil kein Zünder an der mit Sprengstoff gefüllten 20 Zentimeter großen Rohrbombe entdeckt wurde, handelte es sich aus Sicht der Verteidiger lediglich um eine Bombenattrappe.

Nach Überzeugung des Gerichts war es aber eine komplette Bombe: „Es kommen als Zündvorrichtung Kleinstteile in Frage, die selbst unbeschädigt kaum auffindbar sind“, sagte Richter Frank Schreiber. So sei auch der auf die geplante Detonationszeit 13.30 Uhr eingestellte Wecker, der bei der Entschärfung in Einzelteile zerlegt wurde, zwar wieder zusammengesetzt worden - einige kleine Teile hätten aber auch an dem Gerät gefehlt.

Marco G. habe sich zuvor intensiv im Internet über Zünder informiert. Dass die Bombe nicht explodiert sei, liege vermutlich an ihrer empfindlichen Konstruktion und der Tatsache, dass Schüler gegen die Tasche getreten hätten. Auch eine Al-Kaida-Bomben-Bauanleitung („Wie man in der Küche seiner Mama eine Bombe baut“) sei bei ihm entdeckt worden.

Nur einen Tag später habe Marco G. eine Spähfahrt unternommen, um einen Pro-NRW-Funktionär auszukundschaften. Im März 2013 sei dann ein nächtliches Mordkommando auf dem Weg zu einem rechtsradikalen Politiker in Leverkusen gewesen. Der mit Abhörmikrofonen bestückte Wagen sei 600 Meter vom Wohnhaus entfernt von der Polizei gestoppt wurde, berichtete Schreiber. Die Fahrtrouten samt der nächsten Polizeistationen hätten die Islamisten im Internet ermittelt und ausgedruckt. Als Mordwaffen hätten zwei Pistolen der Marke Ceska mit Munition und selbst gebauten Schalldämpfern bereitgelegen.

Neben der Höchststrafe für Marco G. erhielten Enea B. (46) zwölf Jahre, Koray D. (28) ebenfalls zwölf Jahre und Tayfun S. (27) neuneinhalb Jahre Haft. Sie hatten nach Überzeugung des Gerichts geplant, den Chef der rechtsradikalen Partei in seinem Privathaus zu erschießen.

Das Mordkomplott hatte der Anti-Islam-Partei Pro NRW gegolten. Die Splitterpartei hatte zuvor mit Mohammed-Karikaturen und Demonstrationen vor Moscheen die Salafisten gezielt provoziert. Die terroristische Islamische Bewegung Usbekistans hatte per Video-Botschaft aufgerufen: „Tod der Pro NRW.“

Bei den Ermittlungen zu dem Mordkomplott war Marco G., ein aus Oldenburg stammender Konvertit, auch in Verdacht geraten, die Bonner Bombe als Einzeltäter gelegt zu haben. An dem Sprengsatz war DNA seines Sohnes und seiner Frau gefunden worden. Ein Abgleich seiner DNA brachte den hohen Grad an Übereinstimmung ans Licht.

Das Gericht hat in dem Prozess an 155 Tagen verhandelt, 27 Sachverständige und 157 Zeugen wurden gehört. Nachdem beim Hauptangeklagten Marco G. Rasierklingen und eine Stichwaffe in der Zelle gefunden worden waren, hatte das Gericht die Sicherheitsvorkehrungen noch einmal erheblich verschärft.