Brennelemente dürfen nicht mehr in Jülicher Lager bleiben

NRW zieht die Notbremse: Für die radioaktiven Brennelemente in Jülich fehlen immer noch Untersuchungen zur Erdbebensicherheit. Jetzt soll das Lager mit dem hoch strahlenden Material geräumt werden.

152 Behälter mtit hochradioaktiven Brennelementen dürfen nicht in Jülich bleiben.

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Jülich (dpa) - Die nordrhein-westfälische Atomaufsicht hat die Räumung von 152 Castor-Behältern mit hoch radioaktiven Brennelementen aus dem Lager am früheren Atomforschungszentrum Jülich angeordnet. Das Forschungszentrum Jülich (FZJ) habe bis Ende September ein detailliertes Konzept zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem Lager vorzulegen und für die dafür erforderlichen Genehmigungen zu sorgen, teilte das Wirtschaftsministerium am Mittwoch mit.

Das Ministerium machte keine Angaben dazu, bis wann das Lager geräumt werden muss. Optionen seien die Rückführung des Materials in die USA, die Aufbewahrung im Zwischenlager Ahaus oder eventuell auch weiterhin in Jülich. Voraussetzung sei dafür allerdings die Feststellung der Erdbebensicherheit durch einen Gutachter, sagte Ministeriums-Sprecherin Mirjam Grotjahn.

Die Rückführung der Brennelemente in die USA sei eine mögliche Variante, teilte das Forschungszentrum mit. Das FZJ werde bis Ende September denkbare Szenarien detailliert ausarbeiten. Das US-Energieministerium hatte hat sich grundsätzlich offen dafür gezeigt, die Brennelemente aus Jülich zu übernehmen und nach Angaben des FZJ im April eine Absichtserklärung zur Rücknahme unterzeichnet. Ein Antrag für einen möglichen Transport in die USA lag dem Bundesamt für Strahlenschutz nach Angaben einer Sprecherin noch nicht vor.

Das NRW-Wirtschaftsministerium begründete die Anordnung der Räumung mit der Information des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS): Demnach sei eine Prognose zum Abschluss des laufenden Verfahrens für eine reguläre Genehmigung nicht möglich. Die Untersuchungen zur Erdbebensicherheit seien nicht abgeschlossen. „Deswegen werden jetzt Konsequenzen gezogen“, sagte Grotjahn. Das Land hatte die Lagerung zwei Mal in Übergangsregelungen erlaubt. Die zweite Übergangsregelung läuft am 31. Juli aus.

Das Forschungszentrum sei angewiesen, dem Ministerium monatlich in schriftlicher Form über den Fortgang der Vorbereitungen zur Entfernung der Kernbrennstoffe berichten.

Bund und Land hatten lange über die Lagerung gestritten. Die Brennelemente sollten jetzt vorerst in Jülich bleiben und später in das Herkunftsland USA gebracht werden. Das Forschungszentrum hatte beim Bundesamt für Strahlenschutz den Antrag für die weitere reguläre Lagerung bis Mitte 2016 gestellt. Im April 2013 habe das FZJ Unterlagen zu den noch ausstehenden Prüfpunkten vorgelegt, teilte das Bundesamt mit. Da die aber nicht ausreichten, habe das Bundesamt weitere Unterlagen nachgefordert.

Die Vermeidung von Atom-Transporten habe oberste Priorität, stellten die nordrhein-westfälischen Grünen in einer Mitteilung fest. Sie forderten Forschungszentrum und Bundesregierung auf, schnellstmöglich die Untersuchungen zur Erdbebensicherheit abzuschließen. Falls die Erdbebensicherheit gewährleistet sei, wäre auch ein Verbleib in Jülich eine Option bis ein Endlager in Deutschland gefunden sein.

Die CDU-Landtagsfraktion sah in der Anordnung einer Bestätigung ihrer Haltung. Die CDU habe seit 2008 einen Abtransport des radioaktiven Materials für nötig und sinnvoll gehalten. Ein Neubau des Zwischenlagers sei aus zeitlichen Gründen nicht möglich. „Übrig bleibt nur die Möglichkeit des Abtransports in eine moderne Aufbewahrungsstätte“, hieß es in einer Mitteilung.

Die Anti-Atomkraft-Initiativen aus dem Münsterland und Jülich reagierten mit Empörung auf die angeordnete Räumung des Zwischenlagers. Sie kündigten Proteste gegen mögliche Castor-Transporte durch Nordrhein-Westfalen an.