Chaos in NRW: Jetzt gilt doch das Rauchverbot
Die Staatskanzlei bremst das eigene Ministerium aus: Auch in Eckkneipen ist Qualmen bald verboten.
Düsseldorf. Jetzt ist das Chaos um das Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen perfekt. Nur einen Tag nach der Ankündigung, in Eckkneipen mit Qualmfilter könne das Rauchen auch über den 1. Juli hinaus erlaubt werden, zog die Staatskanzlei gestern Nachmittag die Notbremse: "Das Rauchverbot gilt ohne Abstriche ab dem 1. Juli auch in Eckkneipen."
Noch am Tag zuvor hatte das NRW-Gesundheitsministerium das glatte Gegenteil verkündet. Angesichts des massiven Drucks der Wirte hatte das Ministerium einen Modellversuch angekündigt. Wer eine Absauganlage in seine Einraum-Kneipe einbaue, nehme an diesem teil und könne bis zu zwei Jahre weiter Raucher an der Theke bedienen, hatte ein Ministeriumssprecher gesagt. Das hätte aber im Kern das gesamte Rauchverbot in Frage gestellt - aus der Ausnahme wäre schnell die Regel geworden.
Das löste Frohlocken bei den Wirten und ihren Lobby-Verbänden aus. Schon meldete sich der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) mit der Forderung, die staatliche NRW-Bank müsse mit billigen Krediten die Anschaffung der Qualmfilter unterstützen. Schließlich kosten die bis zu 40 000 Euro.
Doch der Traum ist ausgeträumt: "Es gibt keinen Modellversuch. Der einzige Maßstab ist, dass es in den Kneipen null Emission durch Rauch gibt. Und das leistet derzeit keine Anlage", hieß es gestern kategorisch in der Staatskanzlei. Erst wenn eine solche Anlage auf dem Markt und entsprechend zertifiziert sei, gebe es eine neue Situation.
Die FDP hatte mit ihrer Forderung nach einer Rechtsverordnung zur Zertifizierung der Absauganlage die Hektik in der Landesregierung ausgelöst. Sie hielt gestern sogar ein Rauchverbot für überflüssig, sollte es zertifizierte Anlage geben. "Es gibt überhaupt noch kein Zertifizierungsverfahren", hieß es in der Staatskanzlei.
Im Zigarettenrauch sind bis zu 4000 Schadstoffe enthalten. Landesweit gibt es bis zu 4000 Eckkneipen. Für größere Gaststätten gilt ohnehin ab 1.Juli: Rauchen verboten.