Dichheitsprüfung: Landtag will Kanalsanierung mit Augenmaß
Hauseigentümer sollen kleine Schäden nicht beseitigen müssen.
Düsseldorf. Die Vorschriften zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen, die alle Hauseigentümer in den kommenden Jahren vornehmen lassen müssen, werden konkreter. SPD, CDU und Grüne haben sich im Landtag auf einen Antrag verständigt: Das NRW-Umweltministerium soll einen Erlass erarbeiten, der sicherstellt, dass die Umsetzung der Vorschriften für die Betroffenen nicht unverhältnismäßig teuer wird.
Hintergrund sind die Sorgen vieler Hauseigentümer, die große Kosten für die Prüfung und mögliche Sanierungen fürchten. Nach Schätzungen sollen mehr als 70 Prozent der privaten Abwasserkanäle undicht sein. Der Landesverband Haus und Grund sieht die Prüfung kritisch, da diese nur in vier Bundesländern Vorschrift sei. Der aktuelle Sachstand:
Es geht vor allem um die rund 200 000 Kilometer privater Kanäle in NRW, also die Abwasserleitungen, die das eigene Haus ans öffentliche Netz anschließen. Für die Überprüfung der öffentlichen Kanäle, rund 70 000 Kilometer, sind die Städte und Gemeinden verantwortlich.
Das hängt von der Kommune ab. In der Regel gilt eine Frist bis Ende 2015, einige Städte und Gemeinden haben aber auch per Satzung einen Zeitraum bis spätestens 2023 gesetzt. Der neue Antrag sieht vor, dass die Eigentümer ihre privaten Leitungen in der Regel erst dann überprüfen lassen müssen, wenn auch die Kommune ihre öffentlichen Kanäle in dem jeweiligen Bereich kontrollieren lässt. Die Eigentümer könnten sich dann also in vielen Fällen der Kommune anschließen.
Die Dichtheitsprüfung kostet je nach Länge des Kanals 300 bis 500 Euro. Reparaturkosten können sich aber auf mehrere Tausend Euro summieren. Sind Rohre zum Beispiel an mehreren Stellen beschädigt, können pro Meter Kanallänge 200 bis 500 Euro fällig werden. Für größere Arbeiten will das Land zinsgünstige Darlehen anbieten. Die Kosten können laut Mieterbund NRW nicht auf Mieter umgelegt werden.
Der neue Antrag sieht vor, dass kleine Bagatellschäden gar nicht beseitigt werden müssen. Für Schäden mittleren Ausmaßes soll eine Frist von bis zu fünf Jahren gewährt werden. Große Schäden hingegen müssen umgehend behoben werden. Konkretere Bestimmungen gibt es noch nicht. Für Prüfungen und eventuelle Sanierungen sollten Eigentümer auf einen zertifizierten Anbieter zurückgreifen, diese stellen auch die notwendigen Bescheinigungen aus.