Diesel-Fahrverbote: Erstes Verfahren in NRW startet am Freitag

Die Bundesrichter haben entschieden: Fahrverbote für dreckige Diesel sind grundsätzlich zulässig. Wie Verwaltungsgerichte damit umgehen, wird sich in Aachen zeigen - während in Hamburg schon kontrolliert wird.

 Autos stauen sich in der Nähe des Hauptbahnhofs in Düsseldorf. Auch hier wird über Fahrverbote diskutiert.

Autos stauen sich in der Nähe des Hauptbahnhofs in Düsseldorf. Auch hier wird über Fahrverbote diskutiert.

Foto: Martin Gerten

Aachen. Aachen will kein Diesel-Fahrverbot. Sollte es aber so kommen, wird die Stadt wohl den ganzen Ärger abbekommen, wird im Rathaus befürchtet. Auch wenn die Stadt dann gar nichts dafür kann. Handel und Gewerbe haben gerade mal ihren Fuhrpark für die Umweltzone umgestellt. Im bundesweit ersten Verfahren an einem Verwaltungsgericht nach der Grundsatzentscheidung der Bundesrichter in Leipzig wird es um genau diese Frage gehen: Wie nutzen die Verwaltungsrichter die Spielräume dieser Entscheidung, die ein Fahrverbot für dreckige Diesel bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässt.

Während in Aachen die Verhandlung an diesem Freitag ansteht, müssen Fahrer älterer Autos in Hamburg nach dem Inkrafttreten der bundesweit ersten Diesel-Verbote bereits mit Kontrollen rechnen. Die Polizei begann am Dienstag auf den zwei betroffenen Straßenabschnitten im Bezirk Altona im Rahmen des täglichen Streifendienstes stichprobenartig zu prüfen. Dort dürfen nur noch Diesel fahren, die die aktuelle Euro-Norm 6 erfüllen. Erste Großkontrollen soll es frühestens von der kommenden Woche an geben.

Egal wie das Verfahren in Aachen ausgeht, der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat schon nach der Entscheidung im Düsseldorfer Fall klare Kante gezeigt: Er hält Fahrverbote in NRW im Sinn der Leipziger Grundsatzentscheidung für unverhältnismäßig. Und sollte die ihm weisungsgebundene Düsseldorfer Bezirksregierung doch Fahrverbote verhängen, sehe er rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

In Bayern hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein Zwangsgeld und sogar Zwangshaft gegen die dortige Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) beantragt. Das Verwaltungsgericht München verhängte Ende Januar dann ein Zwangsgeld von 4000 Euro gegen den Freistaat, weil er entgegen der gerichtlichen Verpflichtung kein Diesel-Fahrverbot in München plane.

Bundesweit klagt die DUH mittlerweile in 28 Städten auf bessere Luft, darunter in zehn nordrhein-westfälischen Städten. Eine DUH-Sprecherin schloss nicht aus, dass die Zahl weiter steigen könnte.

Die Bezirksregierung Köln will eine Vielzahl an Maßnahmen prüfen, um die Grenzwertüberschreitung von Stickstoffdioxid so gering wie möglich zu halten. Bisher hat sie für Aachen ein Bündel von 30 Maßnahmen im Luftreinhalteplan festgeschrieben: Umstellung auf Elektro-Autos als Dienstfahrzeuge der Stadt, Hauptverkehrsadern für Fahrradfahrer oder die Umrüstung von Bussen.

Die ersten 16 Elektrobusse sollen noch in diesem Jahr kommen. Auf den Hauptverkehrsachsen tragen gerade Busse deutlich zur Stickstoffdioxid-Belastung bei. Aber wann diese Maßnahmen Früchte tragen und sich positiv auf die Schadstoffbelastung auswirken, weiß niemand.

Darum wird sich aus Sicht der Umwelthilfe bei dem Verfahren in Aachen alles auf ein Fahrverbot konzentrieren: „Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 25. Februar ist entschieden, dass von einem Dieselfahrverbot nur abgesehen werden kann, wenn es andere Maßnahmen gibt, mit denen der Grenzwert schneller eingehalten werden kann“, sagte DUH-Anwalt Remo Klinger.

Kritiker meinen, dass sich die Autofahrer bei Sperrungen andere Wege suchen und Umwege in Kauf nehmen werden. Das könnte nach Klingers Meinung mit einem Verbot für eine ohnehin bestehende Umweltzone verhindert werden: Warum sollte jemand Umwege fahren, um in die Umweltzone zu kommen, in die er ohnehin nicht mehr darf? dpa