Vor diesem Hintergrund haben die CDU-Kanzlerin und der SPD-Finanzminister gerade erst den Vorstoß kassiert, den Erwerb von Jahreswagen steuerlich zu begünstigen. Nun zwingt der Bundesfinanzhof die künftige Regierung, dieses doch zu tun.
Zum Glück: Eine attraktivere Jahreswagenregelung ist nämlich kein Geschenk, sondern schlicht gerecht. Seit 1999 bemessen die Finanzämter den geldwerten Vorteil am irrealen Listenpreis der Fahrzeuge. Wenn sich die Besteuerung der Jahreswagen künftig wieder an den realen Verkaufspreisen orientiert, kann das tatsächlich helfen, den Autoabsatz nach Auslaufen der Abwrackprämie nicht ins Bodenlose sinken zu lassen.