Einigung über Kosten für inklusives Lernen in Sicht

Die Kosten für den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung sollen jährlich auf den Prüfstand. Nach dem Städtetag stimmte auch der Landkreistag zu.

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Düsseldorf (dpa). Die Einigung zwischen Land und Kommunen über die Bezahlung des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung hat ihre vorletzte Hürde genommen. Nach dem Städtetag stimmte am Dienstag auch der Landkreistag dem Finanzierungsangebot der nordrhein-westfälischen Landesregierung zu.

Die rot-grünen Regierungsfraktionen und der Städtetag gehen davon aus, dass der Kompromiss nun nach monatelangen Verhandlungen und 20 Gesprächsrunden steht. Offiziell muss aber noch der Städte- und Gemeindebund am Donnerstag in einer Präsidiumssitzung zustimmen. Er war bislang der widerborstigste Verhandlungspartner im Trio der kommunalen Spitzenverbände und hatte mehrfach mit Verfassungsklage gedroht.

Das Land will sich für fünf Jahre mit insgesamt 175 Millionen Euro an den Inklusionskosten beteiligen. Neu ist das Zugeständnis, die Kosten jährlich auf den Prüfstand zu stellen. Dazu müsse nun ein Verfahren vereinbart werden, forderte der Landkreistag in einer Mitteilung.

SPD-Landtagsfraktionschef Norbert Römer geht davon aus, dass die Vereinbarung nach Ostern unterschrieben werden kann. Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) will am Donnerstag, nach der Entscheidung des Städte- und Gemeindebunds, den Landtag unterrichten, wie es weitergeht. Die Opposition sieht viele Probleme noch ungelöst und sprach von „monatelangem Geschachere“.

Grünen-Landtagsfraktionschef Reiner Priggen warf hingegen der CDU vor, sie habe ihre Bürgermeister beeinflusst, um eine Einigung vor der Kommunalwahl am 25. Mai zu verhindern. „Da konnten Sie dran fühlen, dass gewollt wurde, dass der Prozess scheitert.“ Die jährliche Überprüfung der Kosten sei keine substanzielle Veränderung des Angebots, sondern nur „Präzisierungen von Sachverhalten, die schon klar waren“, meinte Priggen. „Wir hätten eher fertig werden können.“

Bei den Umbaukosten für barrierefreie Schulen hat das Land eine Pflicht auf Zahlungsausgleich gegenüber den Kommunen anerkannt und will dafür jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Für außerschulisches Personal will das Land jährlich zehn Millionen Euro zahlen, ohne sich formal zu einer Ausgleichspflicht zu bekennen.

„Wir haben uns aufeinander zubewegt“, sagte Römer. Einen Blankoscheck gebe das Land den Kommunen aber nicht, versicherte Priggen. Es werde genau überprüft, ob etwa die ohnehin steigende Zahl der Integrationshelfer nach dem Sommer überproportional wachse. Land und Kommunen wollten sich auf etwa sechs Referenzkommunen einigen, um die Ausgabenentwicklung zu beobachten und landesweit anzupassen, teilte der Landkreistag mit.

Ab dem Schuljahr 2014/15 haben Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in NRW einen Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen mit Nichtbehinderten in Regelschulen - zunächst in den Klassen eins und fünf. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland zu inklusivem Unterricht. „Der gemeinsame Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung wird aller Voraussicht nach nicht an Finanzierungsfragen scheitern“, unterstrich der Landesvorsitzende des Städtetags, Wuppertals Oberbürgermeister Peter Jung, in einer Mitteilung.

Der Vizevorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Klaus Kaiser, fürchtet hingegen, der Kompromiss komme zu spät, als dass sich Schulen, die neu mit inklusivem Unterricht starten, noch auf einen angemessenen Förderbedarf vorbereiten könnten. SPD und Grüne wiesen das zurück. Das Geld für das kommende Schuljahr wäre ohnehin erst 2015 überwiesen worden, sagte Priggen. Die CDU glaubt, „das Geschachere“ um die Kosten habe der Akzeptanz des Projekts geschadet.

FDP-Fraktionschef Christian Lindner forderte verbindliche Qualitätsstandards für inklusiven Unterricht. Außerdem müsse die Wahlfreiheit der Eltern behinderter Kinder zwischen Regel- und Förderschulen garantiert werden.