Erste Klimaklage: RWE soll für Schäden in Peru mitverantwortlich gemacht werden

Düsseldorf. Auf den ersten Blick klingt das verrückt: Ein peruanischer Bergführer und Kleinbauer fürchtet aufgrund des Klimawandels um die Sicherheit seiner Heimatstadt Huaraz. Ein Schutzdamm würde 3,5 Millionen Euro kosten, 0,47 Prozent davon oder rund 17 000 Euro soll RWE zahlen.

Der peruanische Kleinbauer Saul Luciano Lliuya vor dem Oberlandesgericht in Hamm.

Foto: Guido Kirchner

Darauf hat Saúl Luciano Lliuya den deutschen Energiekonzern verklagt. Das Oberlandesgericht Hamm findet die Forderung aber überhaupt nicht verrückt: Am Donnerstag hat der 5. Zivilsenat die Beweisaufnahme angeordnet.

Damit habe das erste zivilrechtliche Verfahren in Europa zu den Folgen des Klimawandels schon ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben, frohlockte Lliuyas Anwältin Roda Verheyen. Denn jetzt scheint zumindest prinzipiell möglich, dass einzelne Verursacher des Klimawandels auch haftbar gemacht werden können, obwohl es eine Vielzahl von Emittenten gibt. Es entspreche der gesetzlichen Systematik, dass auch derjenige, der rechtmäßig handele, für von ihm verursachte Eigentumsbeeinträchtigungen haften müsse, erklärte das Oberlandesgericht. Das Landgericht Essen hatte die Klage in erster Instanz noch abgewiesen.

Der peruanische Kleinbauer lebt unterhalb eines Gletschersees, der aufgrund einer beschleunigten Gletscherschmelze bedrohlich anwächst. Ein Abbruch des Gletschers könnte laut Kläger zu einer Flutwelle führen, die bis zu 50 000 Menschen direkt betrifft. RWE als Europas größter Einzelemittent des klimaschädlichen Kohlendioxids sei nach einer Studie von 2014 für 0,47 Prozent aller weltweit seit Beginn der Industrialisierung durch Menschen freigesetzten Treibhausgasemissionen verantwortlich — daher auch die 0,47-Prozent-Forderung der Kostenbeteiligung an einem möglichen Schutzdamm in Peru.

Ob die Bedrohung von Lliuyas Hab und Gut durch Klimawandel und Gletscherschmelze wirklich besteht und der RWE-Anteil an den weltweiten Emissionen korrekt berechnet ist, soll nun unter anderem durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden. RWE ist weiter der Überzeugung, als einzelner Emittent inmitten einer Vielzahl von Verursachern nicht haftbar gemacht werden zu können. Bisher galt in der Frage eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1987 zum Waldsterben als maßgebend, wonach einzelne Unternehmen nicht verklagt werden können, weil die Emissionsbeiträge „ununterscheidbar vermischt“ seien. Der womöglich entscheidende Unterschied zum Klimawandel: Zu ihm tragen alle Emittenten weltweit bei, unabhängig davon, wo sie sich befinden.

Der Präzedenzfall findet seit der Klageeinreichung vor zwei Jahren weltweite Beachtung. Sollte Lliuya gewinnen, könnte das Einfluss haben auf die Rechtsprechung auch in anderen Ländern. Und es wäre mit weiteren zivilrechtlichen Klagen derjenigen zu rechnen, die Schäden durch den Klimawandel befürchten. In jedem Fall würde der Druck auf die fossile Industrie wachsen. Noch ist es aber nicht so weit, auch wenn sich die aus Peru übermittelte Reaktion des Kleinbauern Lliuya auf die gestrige Gerichtsentscheidung schon so anhört: „Die Unternehmen, die erheblich zum Klimawandel beitragen, müssen jetzt auch Verantwortung übernehmen“, ließ er sich zitieren.