Analyse Firmenerben: Finanzminister will strengere Regeln
Norbert Walter-Borjans (SPD) und der grüne Koalitionspartner setzen auf Veränderungen des Gesetzes im Bundesrat.
Düsseldorf. Das ganz große Besteck packt Marcus Optendrenk am Donnerstag im Landtag gegen NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans aus. In der Debatte um die Erbschaftsteuer für Firmenerben nennt der finanzpolitische Sprecher der CDU den SPD-Politiker den „obersten deutschen Steuerpopulisten“.
Dass das Bundesthema Erbschaftsteuerreform überhaupt im Landtag debattiert wird, liegt daran, dass sich Walter-Borjans an die Spitze derjenigen gestellt hat, die die kürzlich vom Bundestag verabschiedete Reform noch einmal über den Bundesrat verändern wollen. Dabei hat der Finanzminister die Rückendeckung der Grünen und — das ist im Landtag ungewöhnlich — auch die der Piraten. Die Bedenken an dem auf Bundesebene mit SPD-Stimmen verabschiedeten Gesetz: es werde nicht den Vorgaben der Karlsruher Richter gerecht, die in einem Urteil die bisherige starke Privilegierung von Firmenerben gegenüber sonstigen Erben als verfassungswidrig kassiert hatten.
Optendrenk kritisiert, eine Blockadehaltung gefährde Familienunternehmen und damit viele Arbeitsplätze in NRW. Die Landesregierung setze mit ihrer Blockadepolitik auf Heuschrecken-Investoren statt auf Familienunternehmen. Bevor Walter-Borjans auf Optendrenk und Ralf Witzel (FDP), der schon den aktuellen Gesetzesplan als zu belastend für Unternehmen ansieht, antwortet, bedankt er sich zunächst für die unerwartete Schützenhilfe von Dietmar Schulz (Piraten). Der hatte zuvor vorgerechnet: „Wenn jemand hier im Saal von seiner Tante 50 000 Euro erbt, so zahlt er mehr Erbschaftsteuer, als wenn er einen reichen Onkel hätte mit einem Unternehmen im Wert von 25 Millionen Euro.“ Kritik: Auch Millionenerben können steuerfrei bleiben.
Plastisch wird auch Walter-Borjans, als er die Auswirkungen der geplanten Erbschaftsteuerreform darstellt. Das Gesetz, so erklärt er, lasse sich in knappen drei Paragrafen zusammenfassen. „Paragraf 1: Unternehmenserben, die bis zu 26 Millionen Euro inklusive privatem Vermögen wie etwa einer Oldtimersammlung erben, sind, wenn sie einen guten Steuerberater haben, erbschaftsteuerfrei. Paragraf 2: Alle die, die zwischen 26 und 90 Millionen Euro erben, können sich mit einem kleinen Obolus davonmachen. Paragraf 3: Alle die, die mehr als 90 Millionen pro Erben bekommen, müssen noch ein bisschen mehr belegen, dass sie nicht in der Lage sind, Erbschaftsteuer zu zahlen — dann sind sie auch erbschaftsteuerfrei.“
Das, so schließt Walter Borjans, sei nicht im Sinne dessen, was das Verfassungsgericht vorgegeben hat. Und dann äußerst er einen Verdacht: Dass diejenigen, die das Gesetz durchgesetzt haben (er meint die CSU), über den Weg eines erneut verfassungswidrigen Gesetzes dies im Schilde führten: dass dann nämlich mangels Rechtsgrundlage für eine Erbschaftsteuer auch Nicht-Unternehmenserben steuerfrei gestellt werden sollen. Dann solle man aber auch Farbe bekennen, wie die ausfallenden sechs Milliarden Euro aufgebracht werden sollen. „Mit uns Sozialdemokraten und Grünen ist das nicht zu machen.“