OVG weist Klage ab Gerichte dürfen Telefonnummern von Richtern geheim halten

Münster (dpa). Gerichte in Nordrhein-Westfalen dürfen detaillierte Telefonlisten mit Direktdurchwahlen zu den Schreibtischen der Richter geheim halten. Das entschied am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht in Münster und kippte damit das Urteil der Vorinstanz.

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Ein Anwalt aus Aachen hatte vom Verwaltungsgericht in seiner Stadt verlangt, ihm die gesamte Telefonliste der Mitarbeiter auszuhändigen, wie dies bis vor einigen Jahren Praxis gewesen sei. In seiner Klage berief er sich dabei auf Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgern Zugang zu amtlichen Dokumenten gewähren soll.

Die Münsteraner Richter vertraten jedoch in dem Berufungsurteil die Auffassung, dass durch unangemeldete Anrufe die Arbeit der Richter gestört werden könne. Sie sehen dadurch die Funktionsfähigkeit des Gerichts gefährdet, was dem Informationsrecht entgegenstehe.

Es sei ausreichend, wenn Anwälte oder Bürger in den vorgeschalteten Sekretariaten ihr Anliegen vorbringen und um Rückruf bitten könnten.