Inklusion: Opposition verschärft Kritik am geplanten gemeinsamen Lernen

Düsseldorf. Die Zeit drängt: Noch in diesem Monat soll der Landtag den Weg frei machen für das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern an den NRW-Schulen. Doch der Streit zwischen Land und Kommunen über die Finanzierung der sogenannten Inklusion ist weiter ungelöst.

Am Donnerstag nun erhöhte die Opposition den Druck auf Rot-Grün.

FDP-Fraktionschef Christian Lindner forderte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) auf, den umstrittenen Gesetzentwurf zurückzuziehen und „in der Montagehalle“ zu überarbeiten. Lindner kritisierte, dass die Landesregierung die offenen Fragen nicht zur Kenntnis nehme. Das Land müsse sich mit den Kommunen einigen.

Er verwies auf eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag seiner Fraktion, wonach 42 Prozent der Bürger eine schrittweise Einführung des gemeinsamen Unterrichts wollten, nur 13 Prozent einen zügigen. Jeder Dritte spreche sich für weiter getrennten Unterricht aus. Dies sei „ein Weckruf“, dass bei der Inklusion Qualität den Vorrang vor Schnelligkeit haben müsse. Die CDU kritisierte eine „rot-grüne Basta-Politik auf dem Rücken der Kinder, Eltern und Lehrer“.

Zuvor hatte Löhrmann die Rechtsauffassung ihres Ministeriums bekräftigt, wonach die Inklusion keine neue Aufgabe für die Kommunen sei — und damit auch nicht das sogenannte Konnexitätsprinzip greife. Demnach muss das Land Städten und Gemeinden für die Umsetzung der Inklusion — also beispielsweise den behindertengerechten Ausbau von Schulgebäuden — kein zusätzliches Geld zur Verfügung stellen. „Wir bleiben bei unserer Auffassung“, betonte sie.

Die Kommunen fürchten Mehrausgaben in dreistelliger Millionenhöhe und drohen dem Land mit einer Klage. Dies wies Löhrmann zurück: Ein von den kommunalen Spitzenverbänden vorgelegtes Gutachten zu den Folgekosten gebe „kein zutreffendes Bild“ wieder. Einen entsprechenden Bericht ihres Ministeriums leitete Löhrmann am Donnerstag auch an die Ausschüsse für Bildung und für Kommunalpolitik im Landtag weiter.

Allerdings schlug Löhrmann den Fraktionen von SPD und Grünen einen möglichen Kompromiss im Streit mit den Kommunen vor. Im Gesetz könne die sogenannte Evaluierungsklausel gestärkt werden: Sie besagt, dass die Umsetzung der Inklusion bis 2018 wissenschaftlich begleitet wird. Dabei solle dann geprüft werden, ob den Städten und Gemeinden tatsächlich Mehrkosten entstanden seien. „Damit können sich die Kommunen auf eine saubere Evaluierung verlassen.“ Man könne aber „keinen Blankoscheck“ ausstellen.

Das Gesetz sieht vor, dass Eltern ab Sommer 2014 einen Rechtsanspruch darauf haben, dass ihr behindertes Kind eine Regelschule anstatt einer Förderschule besucht. Der Anspruch wird schrittweise eingeführt: Er gilt zunächst für die Klassen 1 und 5. Der Großteil der Kinder, die von der Inklusion profitiert, leidet an Lern- und Sprachdefiziten oder ist verhaltensauffällig.