Kabinett beschließt Eckpunkte für „Kommunal-Soli“
Gute und schlechte Neuigkeiten für die Kommunen in NRW: Sie sollen nächstes Jahr Rekordzuweisungen erhalten. Steuerstarke Gemeinden werden allerdings zu einem „Kommunal-Soli“ herangezogen und die Karten für die Verteilung der Einheitslasten neu gemischt.
Düsseldorf (dpa). Das nordrhein-westfälische Kabinett hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause drei zentrale Entscheidungen für die Kommunalfinanzen gefällt: Vom kommenden Jahr an sollen überdurchschnittlich leistungsstarke Kommunen den schwächeren mit einer Solidaritätsumlage unter die Arme greifen.
Wie NRW-Kommunalminister Ralf Jäger (SPD) am Dienstag in Düsseldorf erläuterte, sollen sie maximal bis 2020 jährlich rund 182 Millionen Euro aufbringen. Das Kabinett stellte außerdem die Weichen für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 und für Änderungen der Einheitslastenabrechnung. Die Schlüsselzuweisungen an die Kommunen wachsen.
Von der Einheitslastenabrechnung profitieren nicht alle. „Dass es beim Thema Solidaritätsumlage auch Widerstand geben wird, ist mir bewusst“, sagte Jäger. „Aber dieser Weg ist notwendig.“ Das Land gehe mit dem „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ bereits an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit, damit alle überschuldeten Kommunen in dem Hilfsprogramm bis 2021 wieder einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen.
Von den auf fast 5,8 Milliarden Euro bezifferten Gesamtkosten sollen 22 Prozent über die Umlage finanziert werden. CDU und FDP lehnen die „kommunale Zwangsabgabe“ ab. „Kommunen, die sich über Jahre um Wirtschaftsförderung und sparsame Haushaltsführung bemüht haben, geraten jetzt ins Visier rot-grüner Umverteilungspolitik“, kritisierte Landtagsfraktionschef Christian Lindner in einer Mitteilung.
„Die Botschaft ist: Sparen vor Ort wird bestraft.“ Nun bestehe die Gefahr, dass starke Kommunen selbst bedürftig würden. Die CDU sprach von einer Plünderung der kommunalen Kassen. Welche Kommunen konkret herangezogen werden, steht erst in einigen Wochen fest.
Die Kriterien wurden aber bereits beschlossen: Betroffen sind Kommunen, deren Steuereinnahmen in drei von den vergangenen fünf Jahren höher war als ihr Bedarf. Mindestens die Hälfte ihres Überschusses dürfen sie behalten. Die Landesregierung muss außerdem die Verteilung der Einheitslasten den Anforderungen des Verfassungsgerichts anpassen und hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen.
Von der Neuordnung profitieren die steuerstarken Kommunen, bei denen aus Sicht der Verfassungsrichter in den vergangenen Jahren zu viel abgeschöpft wurde. Für die Jahre 2007 bis 2011 erhalten sie noch in diesem Jahr insgesamt 275 Millionen Euro zurück. Für die Folgejahre wird mit einer Entlastung von jeweils zwischen 130 und 155 Millionen Euro gerechnet.
Die Nachberechnungen müssen nach der Sommerpause in einem Nachtragshaushalt abgebildet werden. Ob dies höhere Einsparungen oder höhere Kredite nach sich ziehe, sei noch offen, erläuterte Jäger. Hauptprofiteur ist Düsseldorf: Der Landeshauptstadt stehen rückwirkend über 79 Millionen Euro zu, Köln fast 43 Millionen. Duisburg hat dagegen rund 5,7 Millionen Euro zu wenig gezahlt.
Dies werde nun mit den Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz verrechnet, erläuterte Jäger. Da die im nächsten Jahr mit 9,3 Milliarden Euro einen neuen Höchststand erreichen sollen, würden auch arme Kommunen unter dem Strich vermutlich mit einem Plus rauskommen. Erste Modellrechnungen für die einzelnen Städte und Gemeinden sollen in den nächsten Wochen veröffentlicht werden.