Kommunen: Soli schwächt den Wirtschaftsstandort NRW
49 der 59 Geber-Städte wollen gegen das geplante Gesetz Verfassungsbeschwerde einlegen.
Düsseldorf. Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist finanzstark. Davon profitieren ihre Bürger. Doch damit könnte 2014 Schluss sein, wenn die Stadt knapp 27 Millionen Euro als Beitrag zum Kommunal-Soli zahlen muss.
„Um das finanzieren zu können, muss beispielsweise die Grund- oder Gewerbesteuer angehoben werden“, sagt Dirk Elbers (CDU), Oberbürgermeister der Stadt. Straßensanierungen müssten eventuell verschoben werden.
Keine der 59 vom Soli, den die rot-grüne Landesregierung beschließen will, betroffenen Kommunen kann Bürde leicht schultern. Deshalb wollen 49 von ihnen vor Gericht ziehen. „Das Land muss dafür sorgen, dass die Finanzausstattung der Kommunen so ist, dass sie ihren Aufgaben gerecht wird“, so der OB. Deshalb sei das künftige Gesetz auch nicht tragbar.
Koordiniert wird die Verfassungsbeschwerde von einer Arbeitsgemeinschaft aus Vertretern der Städte Düsseldorf, Monheim am Rhein, Langenfeld, Haan, Ratingen, Straelen, Plettenberg, Burbach und dem Kreis Gütersloh. Die entstehenden Kosten werden von den 55 Kommunen anteilig nach Einwohnerzahl getragen. Die rechtliche Vertretung übernimmt die Düsseldorfer Kanzlei Ganteführer, Marquardt und Partner.
Die Gemeindevertreter sind sich sicher, dass sie Erfolg haben. Denn ihrer Meinung nach ist das Gesetz nicht verfassungskonform. „Diese horizontale Umverteilung ist ein Verstoß gegen die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen, die im Grundgesetz verankert ist“, so der Bürgermeister der ebenfalls betroffenen Gemeinde Burbach (Kreis Siegen-Wittgenstein), Christoph Ewers (CDU).
Sein Kollege aus Plettenberg (Märkischer Kreis), Klaus Müller (SPD), fügt hinzu: „Zudem muss überprüft werden, ob das Gesetz nicht verfassungswidrig ist, weil die Finanzmasse nicht ausreicht, um das angepeilte Ziel — den Abbau der Schulden der finanzschwachen Kommunen — zu erreichen.“ Bei einigen der 27 Empfänger-Gemeinden würde das Geld nur den aktuellen Haushalt ausgleichen.
Ein weiterer Aspekt, der gegen diese Umverteilung spricht, ist aus Gemeinde-Sicht die wirtschaftliche Schwächung des Standortes NRW. Wenn beispielsweise die Städte zur Finanzierung des Beitrages die Gewerbesteuer anheben müssten, würden Unternehmen in andere Länder abwandern.