Ministerium: Lehrer können Schulfahrtkosten voll geltend machen
Streitfall Klassenfahrt: Die Lehrer haben Anspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten. Doch reicht das vom Land zur Verfügung gestellte Geld überhaupt? Lehrerverbände und die CDU haben Zweifel.
Düsseldorf (dpa). Lehrer können Reisekosten für bereits genehmigte Klassenfahrten in voller Höhe geltend machen. Das stellte das nordrhein-westfälische Schulministerium am Mittwoch auf Anfrage klar.
Das Ministerium reagierte damit auf Befürchtungen von Lehrergewerkschaften, dass Pädagogen auf Eigenkosten für Schulreisen sitzen bleiben oder Fahrten abgesagt werden müssten. Die CDU-Opposition kündigte an, das Thema in den Landtag zu bringen.
Im vergangenen Herbst hatten sowohl das Oberverwaltungsgericht Münster als auch das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Lehrern die Kosten für Klassenfahrten erstattet werden müssen. Seitdem darf von ihnen keine Verzichtserklärung mehr verlangt werden.
Laut Schulministerium sind im Haushaltsentwurf 2013, ebenso wie im Etat 2012, rund sechs Millionen Euro für Klassenfahrten vorgesehen. Diese Rechnung könne nicht aufgehen, moniert die CDU-Opposition. Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) habe es schlichtweg versäumt, der neuen Rechtslage Rechnung zu tragen, kritisierte die schulpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Petra Vogt. „Sie hätte den Ansatz erhöhen müssen.“
Mehrere Lehrergewerkschaften forderten, die Mittel mindestens zu verdoppeln. Derzeit arbeitet das Schulministerium an einer Neukonzeption der Wanderrichtlinien. Neben dem pädagogischen Stellenwert von Klassenfahrten müsse dabei auch die Haushaltslage des Landes berücksichtigt werden, unterstrich das Ministerium in einer Mitteilung. Bis die neue Richtlinie in Kraft sei, gelte: „Schulen können Klassenfahrten in jedem Fall in Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel genehmigen.“
Vorerst könnten sie sich an ihrem Budget für 2012 orientieren. „Nach der Verabschiedung des Haushaltes 2013 durch den Landtag werden die Schulen über ihr tatsächliches Reisekostenbudget informiert.“
Die Lehrergewerkschaften beruhigt diese Ankündigung nicht. „Der Schwarze Peter wird nach unten verschoben“, kritisierte der Landesvorsitzendes des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann. Schließlich dürften Schulleiter eine Klassenfahrt nur genehmigen, wenn die Finanzierung gesichert sei. Mit einer Deckelung der Reisekosten auf dem derzeitigen Stand mache es sich die Landesregierung zu leicht. Ebenso wie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert der VBE eine Verdopplung der Mittel.
„Ob das reicht, wird sich zeigen“, meinte die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer. Sie befürchtet, dass Klassenfahrten, die jahrelang als unverzichtbares und pädagogisch wertvolles Element des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags gegolten hätten, jetzt aus Kostengründen zur Disposition gestellt werden.
Die CDU hält Stornierungen bereits gebuchter Schulfahrten für vermeidbar, wenn innerhalb des Schuletats umgeschichtet werde. „Die Gesamtausgaben müssten dafür nicht erhöht werden“, meinte Vogt. SPD und Grüne hätten lediglich falsche Schwerpunkte gesetzt.