Mit Vorbehalt
Wenn NRW die Schuldenbremse einhalten will, muss es Ausgaben kürzen. Dass dabei die Zuweisungen an die Kommunen zur Disposition stehen, liegt auf der Hand und ist gesetzlich begründet. Die Paragrafen zum Finanzausgleich besagen, dass NRW die Gemeinden in Teilen „im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten“ unterstützt.
27.12.2013
, 22:03 Uhr
Das ist Hilfe mit Vorbehalt. Gladbachs OB Norbert Bude weiß das und fordert Garantien vom Land. Das hat Sinn. Denn ihre Pflichtaufgaben haben Kommunen immer, auch wenn NRW die Schuldenbremse einhalten muss.