CDU-Politiker Nach Mißfelders Tod: Eltern wollen Einsicht in Krankenakte einklagen

Der CDU-Politiker Philipp Mißfelder starb im Alter von nur 35 Jahren. Seine Eltern wollen jetzt Einsicht in die Krankenakte. Das Problem: Mißfelder hatte das ausdrücklich untersagt.

Philipp Mißfelder starb im Alter von 35 Jahren.

Foto: Karlheinz Schindler

Münster (dpa) Neun Monate nach dem Tod von Philipp Mißfelder ist ein Streit um die Krankenakte des CDU-Politikers entbrannt. Mißfelder hatte die ihn behandelnde Universitätsklinik Münster nach deren Angaben angewiesen, seinen Eltern die Unterlagen nicht zu zeigen. Sie haben jetzt die Klinik vor dem Amtsgericht auf Einsicht in die Unterlagen verklagt. Es gehe den Eltern dabei nicht um Vorwürfe gegen die Ärzte, sagte ihre Anwältin Karoline Seibt am Montag. Die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ hatte zuerst über die Klage berichtet.

Der frühere Bundestagsabgeordnete war im Juli 2015 im Alter von 35 Jahren an einer Lungenembolie gestorben. Die Eltern wollten Klarheit über einen Sturz Mißfelders im Februar 2015, sagte Anwältin Seibt. Bei dem Sturz auf einer Treppe habe sich der Politiker verletzt und sei anschließend in Münster behandelt worden. Über die Schwere der Verletzungen gebe es unterschiedliche Aussagen. Die Uniklinik verweist auf den Wunsch ihres verstorbenen Patienten. Eltern als nahe Angehörige hätten zwar grundsätzlich das Recht auf Akteneinsicht. Das gelte aber nur, wenn der Wille des verstorbenen Patienten nicht dagegen spreche.

„Wir kommen ausdrücklich unserer Pflicht nach“, sagte eine Sprecherin der Uniklinik. Mißfelders Witwe hat nach Angaben ihres Anwalts den Eltern angeboten, die Krankenakte in dessen Kanzlei einsehen zu dürfen. Darauf habe er keine Reaktion erhalten, sagte Anwalt Frank Stenner. Die Anwältin der Eltern erklärte, man habe das Angebot wegen der damit verbundenen Bedingungen abgelehnt. Unter anderem sollten die Eltern nicht über den Inhalt berichten dürfen.