Neues Schulrecht erleichtert Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen
Düsseldorf (dpa). Bekenntnisgrundschulen können künftig in Nordrhein-Westfalen leichter in Gemeinschaftsgrundschulen ohne konfessionelle Bindung umgewandelt werden. Außerdem dürfen Lehrer, die nicht der Religion der Bekenntnisschule angehören, zur Sicherung des Unterrichtsangebots trotzdem eingestellt werden.
18.03.2015
, 12:27 Uhr
Eine entsprechende Änderung des Schulrechts hat der Düsseldorfer Landtag am Mittwoch mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossen. Künftig reicht eine einfache Mehrheit der Eltern aus - also 50 Prozent plus 1 - um eine Bekenntnisschule umzuwandeln. Bislang mussten zwei Drittel der Eltern dem zustimmen.
Die meisten Abgeordneten von CDU und FDP enthielten sich; einige stimmten mit Nein. Die Piraten lehnten das Gesetz ab.