NRW NRW-Jagdgesetz: Jäger lassen nicht locker

Per Volksinitiative wird der Landtag noch einmal gezwungen, das alte Streitthema aufzugreifen. Schützenhilfe von CDU und FDP (1/2)

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Düsseldorf. Mit knapp 120 000 Unterschriften haben es die Jäger per Volksinitiative geschafft, dass sich der Landtag noch einmal mit dem vor knapp zwei Jahren verabschiedeten Jagdgesetz befassen musste. Was dieses „Befassen“ in der Praxis bedeutet, brachte die Piratenfraktion mächtig auf die Palme. Deren Abgeordneter Hans-Jörg Rohwedder nannte es eine Schande, wie man damit umgehe: fünfmal fünf Minuten Redebeitrag pro Fraktion — das sei es dann. Das sei demotivierend für alle, die für mehr Demokratie eintreten. Statt die Volksinitiative pauschal abzuweisen, hätte es einer Abstimmung über einzelne von den Jägern kritisierte Punkte bedurft. Während die Piraten sich auf diesen Aspekt konzentrierten, bekamen die Jäger inhaltlich von CDU und FDP Rückendeckung.

Dabei geht es den Jägern darum, dass viele Neuerungen in dem Gesetz zurückgenommen werden. So sei die Streichung von 80 Tierarten aus dem Jagdrecht ein Eingriff in ihr Eigentumsrecht. Sie fordern eine Ausdehnung der Jagdzeiten etwa beim Schwarzwild. Rainer Deppe (CDU) sagte in Richtung des grünen Umweltministers Johannes Remmel: „Die Wildschweinpopulation steigt an und Sie erschweren die Jagd auf Wildschweine.“ Auch fordern die Jäger die Wiederzulassung der Totschlagfallen. Diese von Kritikern als Tierquälerei angeprangerten Fallen waren durch das Gesetz verboten worden, weil darin auch gefährdete Arten wie Baummarder oder Wildkatzen getötet würden. Auch möchten die Jäger die Wiedereinführung der „Müller-Ente“ bei der Ausbildung von Jagdhunden. Hier wurden flugunfähige Enten für die Jagdhundeausbildung verwendet. Auch der Abschuss von wildernden Hunden und Katzen war durch das Jagdgesetz verboten worden.