NRW Unis in NRW - 93 Studierende kommen auf einen Professor
Landesrektorenkonferenz NRW macht auf Mängel bei der Ausstattung der Unis aufmerksam: Schlusslicht beim Betreuungsverhältnis.
Düsseldorf/Wuppertal. Studierende sitzen auf Treppenstufen und die, die einen Sitzplatz ergattert haben, sehen und hören den Professor kaum, der unten im Auditoriumsrund in sein Mikro nuschelt. Derweil blättert die Farbe von den Wänden des Hörsaals, der sichtbar seine besten Tage hinter sich hat. (Immer noch) Alltag in NRW-Universitäten? Jein. Das Land hat sich auf den Weg gemacht.
Verbesserungen aber sind nach wie vor dringend nötig, meint die Landesrektorenkonferenz (LRK) der Universitäten in NRW — vor dem Hintergrund hoher Steuereinnahmen und naher Landtagswahl. Hauptkritikpunkte: Zu wenig langfristige Ressourcen für Lehre und Studium bei zugleich steigenden Studierendenzahlen sowie zu wenig Ausgaben für den Hochschulbau.
Zwar seien von 2010 bis 2016 die Grund- und Programmmittel um 28 Prozent gestiegen, gleichzeitig habe sich aber die Zahl der Studenten um 29 Prozent erhöht: „Ein Nullsummenspiel. De facto ist pro Studierendem nicht mehr Geld an die Universitäten geflossen.“ Im Durchschnitt kommen auf eine Lehrperson 22 Studierende, auf einen Professor sogar 93. „NRW ist Schlusslicht beim Betreuungsverhältnis.“
Warum der Studierendenansturm? Der Doppelabiturjahrgang 2013 und die Abschaffung der Wehrpflicht 2011 haben die Zahlen nach oben getrieben. Außerdem, so Johannes Bunsch, persönlicher Referent des Rektors der Bergischen Universität Wuppertal, „haben von Jahr zu Jahr immer mehr Schüler die Hochschulzugangsberechtigung erworben und immer mehr ein Studium aufgenommen“. Laut Kultusministerkonferenz 64 Prozent eines Abi-Jahrgangs bei einer Studierendenberechtigungsquote von 67 Prozent. In NRW studieren derzeit etwa 755 000 Menschen. Die Hochschulen sehen, dass die Zahlen hoch bleiben und nicht so sinken werden, wie noch vor zehn Jahren gedacht.
NRW-Universitäten sind beliebt. Das Land nimmt mehr Studierende auf als andere. Und weil die Kapazitätsverordnung vorschreibt, dass mehr Lehrkräfte auch mehr Studierende bedingen, wird die Betreuungsrelation an der Belastungsgrenze festgeschrieben.