Bandidos, Hells Angels und Co NRW: Symbolverbot für acht Rocker-Gruppierungen in Kraft
Acht Rockergruppen dürfen ab sofort ihre Symbole nicht mehr zeigen. Für Nordrhein-Westfalens Innenminister Jäger sind die Symbole „Ausdruck der Verachtung für den Staat und seine Institutionen“.
Düsseldorf. Mitglieder bestimmter Rockergruppen wie die „Hells Angels“ oder „Bandidos“ dürfen seit Donnerstag keinerlei Abzeichen ihrer Gruppierungen mehr auf ihren Kutten tragen. Nordrhein-Westfalen werde das bundesweit in Kraft getretene vereinsrechtliche Verbot von Rocker-Symbolen konsequent durchsetzen. Das kündigte Innenminister Ralf Jäger (SPD) in Düsseldorf an.
Verboten ist damit etwa das Zeigen des geflügelten Totenkopfes durch die „Hells Angels“ oder des „Fat Mexican“, eines mit Machete und Colt bewaffneten Mexikaners durch die „Bandidos“. Die Symbole auf den Kutten seien „Ausdruck der Verachtung dieser kriminellen Szene für den Staat und seine Institutionen“. Das Abzeichenverbot gelte unabhängig davon, welcher Ortszusatz unter dem jeweiligen Vereinssymbol stehe. „Wer sich dem Verbot widersetzt, dem wird die Kutte abgenommen und es wird Strafanzeige gestellt“, sagte Jäger.
Landesweit sind nach Angaben des Innenministeriums 48 sogenannte „Chapter“ oder „Charter“ der Rockergruppierungen „Hells Angels MC“, „Red Devils MC“, „Bandidos MC“, „Chicanos MC“, „Diablos MC“, „Mongols MC“, „Gremium MC“ und „X-Team“ betroffen. Insgesamt haben diese Gruppierungen in NRW rund 1500 Mitglieder. Das Landeskriminalamt prüft zudem die Internetauftritte der Gruppierungen, um gegebenenfalls die Entfernung unerlaubter Kennzeichen zu veranlassen oder die Seiten zu sperren.
Auch Symbole an Gebäuden sind von dem Verbot erfasst. Das Symbolverbot galt auch bei der Beerdigung des neun Jahre alten Mordopfers Jaden am Donnerstag in Herne, an der rund 1000 Rocker verschiedener Gruppierungen teilnahmen. Man habe „verschärft darauf geachtet“, dass es eingehalten werde, sagte ein Sprecher der Polizei Recklinghausen. Es seien aber keinerlei Verstöße festgestellt worden.