Richter und Minister im steten Briefwechsel
Warum die Klage gegen den NRW-Etat 2010 für Irritationen bei den Staatsorganen sorgt.
Düsseldorf. Es herrscht in diesen Tagen ein reger Schriftwechsel zwischen Düsseldorf und Münster. Die Landesregierung aus der rheinischen Landeshaupstadt hat gerade erst wieder in die westfälische Metropole geschrieben. Absender war Landesfinanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD), Adressat der Präsident des Landesverfassungsgerichts, Michael Bertrams. Vielleicht sind alle Fragen zwischen der Exekutive und der Judikative in diesem Land ausgeräumt. Sicher ist das nicht.
Das Verfassungsgericht ist von CDU und FDP angerufen worden, weil die Opposition den Nachtragshaushalt 2010 für verfassungswidrig hält, den die rot-grüne Landesregierung im Dezember durchs Parlament gebracht hat. Die Opposition wirft Walter-Borjans vor, für seine hohen Schulden von rund 8,4 Milliarden Euro eine falsche Begründung („Störung des wirtschaftlichen Gleichgewichts“) zu haben.
Zudem seien kreditfinanzierte Sondervermögen, wie etwa die geplanten 1,3 Milliarden Euro für die WestLB, oder kreditfinanzierte Rückstellungen wie die 750 Millionen Euro für die Kommunen, rechtswidrig. Besonderes Gewicht bekommt die Klage aber mit dem Eilantrag, den Vollzug des Nachtragetats sofort zu stoppen — ein einmaliger Vorgang. Die Klage wurde vor Weihnachten eingereicht. Walter-Borjans betonte damals schon gleichwohl, die Landesregierung werden den Nachtragsetat umsetzen.
Bertrams reagierte vor Weihnachten mit der Forderung nach einer schriftlichen Stellungnahme der Landesregierung bis zum 5. Januar. Die wurde abgegeben. Nach Ende der Weihnachtsferien machte er dann richtig Druck: In zwei Faxen mit höchster Dringlichkeitsstufe („Eilt sehr!“) verlangte er eine Stellungnahme. Das Land möge bis Montag, 12 Uhr erklären, dass es für Sondervermögen und Rückstellungen keine Kredite aufnehme. Eine zwischenzeitliche Pressemitteilung des Finanzministers schien dabei Bertrams nicht zu befriedigen.
Nun hat Bertrams seit Donnerstagabend die Erklärung vorliegen. Dabei bekommt er eine kurze Erläuterung über das angewendete Haushaltsrecht: Erst mit dem Rechnungsabschluss 2010 (liegt bis Monatsende vor) könne die Landesregierung genau sagen, welche Kredite für welche Etatposten verwendet wurden. Und dass die 750 Millionen Rückstellung für die Kommunen zwar gebucht, aber erst nach Fälligkeit ausgezahlt werden.
Ob Bertrams das reicht, wird man wohl am Montag sehen. Vielleicht gibt es ja noch ein weiteres Schreiben.