Schallende Ohrfeige für Rot-Grün
Verfassungsgericht stoppt Nachtragsetat 2010 — ein einmaliger Vorgang. Diskussion um Neuwahlen.
Düsseldorf. Die rot-grüne Landesregierung von NRW hat vor dem Landesverfassungsgericht eine schwere Niederlage erlitten. Die Richter untersagten vorerst die Aufnahme neuer Kredite — ein einmaliger Vorgang. Mit dieser Anordnung folgten sie in weiten Teilen der Forderung von CDU und FDP.
Die Opposition hält den Nachtragshaushalt 2010 der Landesregierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD/Foto) für verfassungswidrig. Über diese Klage will das Gericht in den kommenden drei Monaten entscheiden.
Die Fraktionschefs von CDU und FDP, Karl-Josef Laumann und Gerhard Papke, sprachen von einer „krachenden Niederlage von Rot-Grün“. „Frau Kraft steckt in einer tiefen Regierungskrise“, sagte Papke. Laumann erklärte die Haushaltspolitik von Rot-Grün für gescheitert. Beide vermieden die Forderung nach Neuwahlen.
Papke bot die FDP erneut als Partner in einer Ampel an, wenn SPD und Grüne einen neuen Kurs fahren wollten. Der Chef der NRW-CDU, Norbert Röttgen, sagte, erst wenn Rot-Grün mit dem Etat 2011 scheitere, gebe es Neuwahlen. Über den wird im Sommer beraten. Kraft sagte mit Blick auf mögliche Neuwahlen: „Ich sehe nicht, wo es dafür derzeit eine Mehrheit geben könnte.“ Für einen entsprechenden Beschluss des Landtags fehlt der Minderheitsregierung eine Stimme.
Führende Koalitionspolitiker gaben sich demonstrativ gelassen. Der Chef der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Römer, sagte, der Richterspruch habe keine Auswirkung auf die gerade angelaufenen Etatberatungen. Vize-Ministerpräsidentin Sylvia Löhrmann (Grüne) hatte Neuwahlen für den Fall nicht ausgeschlossen, dass der Nachtragshaushalt scheitere.
In ihrem Spruch betonen die Richter, die Landesregierung bleibe handlungsfähig. Denn sie könne auf die Rücklagen für die WestLB in Höhe von 1,3 Milliarden Euro zurückgreifen und sei nicht auf neue Schulden angewiesen.