NRW Scharfe Auflagen für Kunstverkäufe aus öffentlicher Hand
Der Casino-Betreiber Westspiel tat es, die WestLB-Nachfolgerin Portigon auch und der WDR ebenso: Sie alle verkauften für Millionen Euro die Filetstücke ihrer Kunstsammlungen. Nun gibt es Pläne, Unternehmen der öffentlichen Hand in NRW stärker an die Kandare zu nehmen.
Düsseldorf. Nach umstrittenen Kunstverkäufen aus indirektem Landesbesitz wollen Kulturfachleute den Unternehmen der öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen schärfere Auflagen machen. Ein von ihnen entworfener Kodex sieht vor, dass die Unternehmen über geplante Verkäufe zunächst mit Kunstexperten und für die bessere Transparenz auch mit einer „breiteren Fachöffentlichkeit“ beraten. Erträge aus Kunstverkäufen sollen künftig in die Kulturförderung fließen. Außerdem sollen Museen ein Vorkaufsrecht für Werke bekommen, von denen sich Unternehmen trennen wollen.
Der Entwurf für eine Selbstverpflichtung der Unternehmen wurde am Donnerstag im Kulturausschuss des Landtags vorgestellt und soll zunächst innerhalb der Landesregierung abgestimmt werden. NRW ist damit das erste Bundesland, das mit Unternehmen der öffentlichen Hand eine freiwillige Selbstverpflichtung zum Umgang mit Kunst aushandelt. „Dieser Kodex kann auch für andere Bundesländer eine Vorreiterrolle einnehmen“, sagte NRW-Kulturministerin Christina Kampmann (SPD).
Auslöser dafür war unter anderem die Versteigerung von zwei Andy Warhol-Bildern durch den landeseigenen Casino-Betreiber Westspiel im Jahr 2014. Mit dem Erlös von rund 120 Millionen Euro sollte die Casino-Gesellschaft saniert werden. Dies hatte einen bundesweiten Proteststurm ausgelöst.
Der Kodex war von einem kulturfachlichen Beirat im Zuge der Verhandlungen über den Ankauf der Sammlung der zerschlagenen Westdeutschen Landesbank (WestLB) durch das Land NRW erarbeitet worden. Das Bundesland hatte fast 300 Kunstwerke und eine Stradivari von der WestLB-Nachfolgerin Portigon für knapp 30 Millionen Euro gekauft. Damit wurde ein Verkauf auf dem freien Markt abgewendet.
Die Unternehmen sollen künftig ihre Kunstwerke schützen und auch bei baulichen Veränderungen für den Erhalt sorgen. Im Casino Aachen war beispielsweise ein großer „Lichtregen“ von Heinz Mack bei Umbauarbeiten auf dem Müll gelandet.
Die Firmen sollen sich auch verpflichten, angekaufte Kunst zu inventarisieren, die Herkunft (Provenienz) zu prüfen, die Werke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und sie bei Bedarf für Ausstellungen oder Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen. Ferner sollen die Unternehmen eigene Statuten ausarbeiten, welche Absicht sie mit Kunstkäufen verfolgen und wie dauerhaft die Erwerbungen sein sollen. Viele Unternehmen setzten dies alles bereits „vorbildlich“ um, sagte die Chefin der Kunstsammlung NRW, Marion Ackermann. (dpa)