„Maulwurf“ in Finanzverwaltung Steuerfahnder-Affäre: Schweizer könnte Bewährung bekommen

Frankfurt/Main (dpa) - Daniel M. soll im Auftrag eines Schweizer Geheimdienstes deutsche Steuerfahnder ausspioniert haben - nun könnte er mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Bedingung dafür sei aber ein „glaubhaftes“ Geständnis.

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Das sagte der Senatsvorsitzende Josef Bill zum Auftakt des mit Spannung erwarteten Prozesses am Oberlandesgericht Frankfurt. Zuvor hatten sich Bundesanwaltschaft und Verteidigung auf eine mögliche Absprache geeinigt.

Der Staatsschutzsenat will von dem 54-jährigen Schweizer vor allem genaue Informationen darüber, was mit dem Geld passierte, mit dem der Anklage zufolge ein „Maulwurf“ in der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen aufgebaut werden sollte. Der Angeklagte soll außerdem im Auftrag des Schweizer Geheimdienstes NDB zwischen Juli 2011 und Februar 2015 deutsche Steuerfahnder bespitzelt haben.

Zum Auftakt des Verfahrens, das die Beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz erheblich belastet hat, hatten die Verteidiger des 54-Jährigen eine Abkürzung des Verfahrens mit einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe angeregt. Bundesanwaltschaft und auch der Senat zeigten sich mit einem Rahmen von eineinhalb bis zwei Jahren unter der Voraussetzung glaubhafter Aussagen des Angeklagten einverstanden. Umstritten zwischen den Parteien ist auch noch die Höhe der Bewährungsauflage, die der 54-Jährige zahlen müsste.

Der Ende April in Frankfurt verhaftete frühere Polizist soll laut Anklage Daten von nordrhein-westfälischen Steuerfahndern vervollständigt haben, die beim Schweizer Geheimdienst nur lückenhaft vorlagen. An diese Daten soll er über eine in Hessen ansässige Sicherheitsfirma gekommen sein. Damit wäre den Schweizer Behörden die Strafverfolgung der Steuerfahnder möglich, die am Ankauf von Steuer-CDs beteiligt gewesen waren. Allerdings müssten sie dazu in die Schweiz einreisen.

Dazu hat Daniel M. bereits vor dem Prozess ein Teilgeständnis abgelegt. Der schwerwiegendere Vorwurf, der 54-Jährige habe eine Quelle in Düsseldorf aufgebaut, wird von seinen Verteidigern bestritten. Bis zum nächsten Verhandlungstermin am 26. Oktober will der Angeklagte nun eine schriftliche Erklärung abgeben. Er will dann auch Fragen beantworten.

Für die Platzierung des „Maulwurfs“ in der NRW-Finanzverwaltung - der Auftrag soll Anfang Dezember 2012 erteilt worden sein - soll Daniel M. vom Geheimdienst NDB ein Aufwandshonorar von 90 000 Euro zugesagt worden sein. 60 000 Euro wurden ihm laut Anklage ausgezahlt, jeweils 10 000 Euro hätten der 54-Jährige und sein hessischer Geschäftspartner für sich behalten. 40 000 Euro sollen an Unbekannte weitergeflossen sein. Die Bundesanwaltschaft konnte allerdings bisher die Identität der Quelle nicht ermitteln.