Steuerzahlerbund: Rentner sollten gegen Zinsforderungen vorgehen
100 000 Rentner in NRW drohen Steuernachzahlungen.
Düsseldorf. Rentner sollten sich gegen Zinsnachforderungen von Finanzämtern wehren. Dazu hat der Bund der Steuerzahler aufgerufen. Der nordrhein-westfälische Landesverband empfahl Betroffenen am Dienstag, einen Erlass beim Finanzamt zu beantragen. Im Internet bietet er einen Musterantrag an.
Hintergrund ist eine Neuregelung des Alterseinkünftegesetzes. Seit 2005 werden Renteneinkünfte in größerem Umfang besteuert als zuvor. „Ein normaler Mensch kann das nicht durchschauen, wie die einzelnen Renten zu besteuern sind“, sagte die Justiziarin des Steuerzahlerbunds NRW, Katharina te Heesen der Nachrichtenagentur dpa.
Jahrelang sei die Finanzverwaltung nicht in der Lage gewesen, die Mitteilungen der Rentenversicherungsträger auszuwerten. In der Zwischenzeit seien vielen Rentnern in den Finanzämtern falsche Auskünfte über ihre Veranlagungspflicht erteilt worden.
Manche seien mit fertig ausgefüllten Erklärungen und der Auskunft, sie seien nicht steuerpflichtig wieder nach Hause geschickt worden. Anschließend seien viele von ihnen angeschrieben worden, innerhalb weniger Wochen Unterlagen für die vergangenen Jahre beizubringen.
Einem Medienbericht zufolge, führt der Steuerzahlerbund NRW nun in einem solchen Fall eine Musterklage vor dem Finanzgericht Düsseldorf. Das Düsseldorfer Finanzministerium hielt dagegen, sowohl von den Steuerbehörden des Bundes und des Landes als auch von der Deutschen Rentenversicherung habe es in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Informationen über die neue Rechtslage gegeben.
Te Heesen kritisierte dagegen: „Die Finanzämter haben sich sechs Jahre Zeit gelassen, die Rentner zu informieren. Ihnen jetzt Nachzahlungszinsen in Rechnung zu stellen, ist frech.“ Der Steuerzahlerbund hatte bereits im vergangenen Jahr einen Billigkeitserlass für die betroffenen Rentner gefordert.
„Das geht rechtlich nicht“, sagte ein Sprecher des NRW-Finanzministeriums auf Anfrage. Den Finanzämtern bleibe gar nichts Anderes übrig, als die Vorschriften des Bundesgesetzes umzusetzen. Dies betreffe auch Nachzahlungszinsen. Ein Erlass müsse in jedem Einzelfall geprüft werden.
Nach Schätzungen des Ministeriums wurden in NRW rund 100 000 Rentner von den Finanzbehörden angeschrieben. Dabei sei lediglich um Abgabe der Steuererklärung gebeten worden. Ihnen drohe keinesfalls automatisch eine Steuernachzahlung.
Die letzten Anschreiben nach Auswertung des neuen bundesweiten Rentenbezugsmitteilungsverfahrens seien im vergangenen September verschickt worden. Dagegen seien massenhafte Beschwerden eingegangen, berichtete der Steuerzahlerbund. „In der Spitze hatten wir bis zu 50 Anrufe pro Tag und als die Leute nicht durchgekommen sind, standen sie vor der Tür“, berichtete te Heesen. dpa/lnw