Haftbefehl gegen Tunesier Substanz in Kölner Hochhaus enthielt hochgiftiges Rizin

Köln (dpa) - Nach dem Fund von hochgiftigem Rizin in einer Kölner Hochhaus-Wohnung hat der Bundesgerichtshof Haftbefehl gegen den 29-jährigen Wohnungsinhaber erlassen. Es bestehe der dringende Verdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, sagte ein Sprecher des Generalbundesanwaltes.

Foto: dpa

Bei dem gefundenen Gift handele es sich um eine Rizin-haltige Substanz. Außerdem ermittele die Behörde weiter auch wegen des Anfangsverdachts einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Hier bestehe aber kein dringender Tatverdacht.

In der Wohnung des 29-jährigen Tunesiers war die Substanz am Dienstagabend sichergestellt worden. Spezialkräfte hatten die Wohnung des Mannes, seiner Frau und Kinder in einem Hochhaus gestürmt. Die Ehefrau des Tunesiers, die vorübergehend ebenfalls festgenommen worden war, werde nicht beschuldigt, betonte die Bundesanwaltschaft.

Das angesehene Robert-Koch-Institut stuft das leicht erhältliche Mittel Rizin aus den Samen des Wunderbaums als „potenziellen biologischen Kampfstoff“ ein. Handel und Umgang mit der Reinsubstanz seien nach dem Chemiewaffen-Übereinkommen von 1997 beschränkt. Rizin kann bereits in kleinsten Konzentrationen tödlich wirken.

Laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ und „Express“ soll der Tatverdächtige erst im November 2016 nach Deutschland eingereist, polizeilich aber nicht in Erscheinung getreten sein. Staatsschutz und Ermittlungsbehörden hätten einen Hinweis auf den Mann erhalten, der dann observiert worden sei, bis es am Dienstagabend zu seiner Festnahme kam. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft äußerte sich dazu am Mittwochnachmittag nicht. Hinweise darauf, dass der Mann möglicherweise in eine terroristische Organisation eingebunden sei, gebe es bisher nicht, hies es zu diesem Zeitpunkt.

Die Stadt Köln verwies darauf, dass sie die Kinder des Paares nicht mit Hilfe des Jugendamtes unter ihre Obhut genommen habe, wie zuvor von der Polizei berichtet worden war. Eine Stadt-Sprecherin sagte später, um die Kinder angesichts des Wirbels zu schützen, habe die Mutter aber das Angebot einer „anderweitigen Unterbringung“ angenommen.