Unterschriftenlisten Volksbegehren gegen das "Turbo-Abi" geht in heiße Phase
Düsseldorf. Wer am Volksbegehren gegen das Turbo-Abitur in Nordrhein-Westfalen teilnehmen will, hat es ab Donnerstag leichter. Vom 2. Februar bis zum 7. Juni muss jede Kommune in NRW die Unterschriftenlisten der Initiative „G9-jetzt“ auslegen.
In den vergangenen vier Wochen durften die Initiatoren zunächst nur selbst Unterschriften sammeln. Wie das Düsseldorfer Innenministerium auf Anfrage erläuterte, müssen die Kommunen aber nur wenige Anlaufstellen schaffen: in Gemeinden bis 100 000 Einwohner mindestens eine, in größeren Gemeinden mindestens zwei.
Die Gemeinden sind verpflichtet, Eintragungsorte und Öffnungszeiten bekanntzumachen. Ein landesweiter Überblick werde in Kürze auf der Internetseite der Initiative „G9-jetzt“ veröffentlicht, kündigte ihr Sprecher Marcus Hohenstein an.
Um Erfolg zu haben, müssten innerhalb eines Jahres knapp 1,1 Millionen Unterschriften wahlberechtigter Bürger zusammenkommen. Dann wäre der Landtag am Zug. Lehnt er das Volksbegehren für das neunjährige Gymnasium (G9) ab, könnte ein Volksentscheid von etwa zwei Millionen Unterstützern die Wende erzwingen. Mit Ausnahme der Piraten sind alle Landtagsfraktionen gegen die ausschließliche Rückkehr zu G9, wollen aber neben dem „Turbo-Abi“ zusätzliche, längere Wege zum Reifezeugnis zulassen. Mehrere Gesamtschulvereinigungen warnen vor dem Volksbegehren.
Der Gesetzentwurf von „G9-jetzt“ beinhalte auch Unterrichtskürzungen an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen, kritisierten sie in einer gemeinsamen Mitteilung „G9 - so nicht“. Dabei gingen den Schülern wesentliche Lern- und Förderzeiten verloren. Das sei vielen Bürgern, die generell für neun Jahre Gymnasium seien, nicht bewusst. Der eigentlich gewünschte und bereits absehbare Wandel sei besser über ein geordnetes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren zu erreichen. Hohenstein wies die Kritik als „Desinformationskampagne“ zurück.
In dem Gesetzentwurf von „G9 jetzt“ gehe es zwar um eine Reduzierung der Pflichtstundenzahl auf den bis 2005 geltenden Standard. Davon bleibe der darüber hinaus gehende Nachmittagsunterricht an Sekundar- und Gesamtschulen aber unberührt. An Haupt- und Realschulen sei die Verkürzung auf maximal 180 Jahreswochenstunden in der Sekundarstufe I hingegen ohne Wenn und Aber gewollt und diene gerade dem Ziel, Kindern wieder mehr Zeit für außerschulisches Leben zu schenken. dpa