Volksbegehren gegen Rauchverbot verliert an Rückhalt
Das strikte Nichtraucherschutzgesetz in NRW ist immer noch umstritten. Ein Aktionsbündnis wirbt seit längerem für ein Volksbegehren - doch ob es tatsächlich dazu kommt, steht nun mehr denn je in den Sternen.
Köln (dpa). Das geplante Volksbegehren gegen das Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen verliert an Rückhalt. Mehrere der beteiligten Organisationen hätten sich mit den Initiatoren des Volksbegehrens überworfen, sagte Jürgen Harder von der Raucherplattform „Komitee zur Wahrung der Bürgerrechte“ am Freitag. Die Finanzierung des Volksbegehrens sei ungeklärt, eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem federführenden Aktionsbündnis „NRW genießt“ sei nicht möglich. Dessen Koordinator Detlef Petereit sieht das Volksbegehren jedoch nicht als gescheitert an.
Harder bestätigte damit einen Bericht der „Rheinischen Post“. Er sagte weiter, es bleibe nach wie vor das Ziel, bis Ende des Sommers den Antrag für das Begehren beim Innenministerium zu stellen. Allerdings seien die Finanzen ein Problem, räumte Petereit ein. Schätzungen zufolge würden rund eine Million Euro benötigt. Er hoffe, dass Sponsoren und die Bevölkerung das Anliegen mit Spenden unterstützen. „Vom Formalen her wäre es möglich, das ganze durchzuziehen.“ Die Unterlagen lägen bereit.
Die nötigen 3000 Unterstützungs-Unterschriften für die Anmeldung des Volksbegehrens sind längst gesammelt. Sollte es zu einem Begehren kommen, müssten das Aktionsbündnis 1,1 Millionen Unterschriften zusammenbekommen.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga äußerte sich skeptisch zum Thema Volksbegehren. „Die erste Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Gruppen an einem Strang ziehen“, sagte der Sprecher des Dehoga NRW, Thorsten Hellwig. Solange dies nicht gegeben sei, sehe der Dehoga keinen Ansatz, das Volksbegehren zu unterstützen.
Die strikte Form des Nichtraucherschutzgesetzes trat in NRW im Mai 2013 in Kraft. Seitdem ist das Rauchen in Restaurants, Kneipen, Discos und Festzelten grundsätzlich verboten. „NRW genießt“ will zur vorherigen Regelung zurück, bei der Raucherkneipen erlaubt waren.