Der Landeswahlausschuss - bestehend aus der Vorsitzenden Block und zehn Abgeordneten des NRW-Parlaments - werde an diesem Donnerstag entscheiden.
Die Beschwerden betreffen die Städte Bochum, Essen, Herne, Hamm, Köln, Krefeld, Mülheim und Oberhausen sowie den Kreis Düren und die Städteregion Aachen, wie das Innenministerium in Düsseldorf auflistete. Angefochten werden zuvor getroffene Entscheidungen der örtlichen Wahlausschüsse - teils zugelassene, teils abgewiesene Wahlvorschläge. Es gehe konkret etwa um die Frage, ob ausreichend viele Unterstützungsunterschriften vorgelegt oder bestimmte Fristen eingehalten wurden. Am 25. Mai sind mehr als 14 Millionen Menschen zwischen Rhein und Weser aufgefordert, ihre Stimme bei der Kommunalwahl abzugeben.