Oberlandesgericht Köln: „Tagesschau App“ unzulässig

Elf führende deutsche Verlagshäuser haben einen jahrelangen Rechtsstreit gegen die ARD gewonnen. Die will nicht nachgeben.

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Köln. Nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten steht nun fest: „Die ,Tagesschau App’ ist, so wie sie am 15. Juni 2011 abrufbar war, unzulässig“, fasste das Oberlandesgericht Köln gestern die Entscheidung des 6. Zivilsenats zusammen. Damit sei „den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten untersagt, die App in dieser Form zu verbreiten oder verbreiten zu lassen“.

Damit bestätige das Gericht eindrucksvoll den Willen des Gesetzgebers, so Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Zwar sei es der ARD selbstverständlich unbenommen, eine Tagesschau-App anzubieten. Eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet dürfe es aber nicht geben.

Auf dem Zeitungskongress in dieser Woche hatte BDZV-Präsident Mathias Döpfner (Axel Springer SE) erklärt, er habe in Gesprächen mit den ARD-Intendanten sehr versöhnliche Signale gehört, die Presseähnlichkeit solle zurückgebaut werden. „Ich hoffe, dass den Worten diesmal wirklich Taten folgen. Sonst müssen unseren Worten massive juristische Schritte folgen“, so Döpfner.

Darauf sollte sich der BDZV-Präsident einstellen. NDR-Justiziar Michael Kühn, der die Tagesschau-App verantwortet, kündigte gestern an, der NDR werde gemeinsam mit der ARD die Urteilsgründe und „die Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel“ sorgfältig prüfen, „um mögliche Einschränkungen für die Online-Angebote zu vermeiden“. Das dürfte der 6. Zivilsenat des OLG Köln unter Vorsitz von Hubertus Nolte mit Interesse hören: Er hatte keine Revision gegen das Urteil zugelassen, da die grundsätzlichen Rechtsfragen bereits der Bundesgerichtshof geklärt habe.

An anderer Stelle von tagesschau.de erklärte Kühn entgegen der Mitteilung des Gerichts, das nun gefällte Urteil habe „keine unmittelbaren Auswirkungen auf die aktuelle Tagesschau-App“, die zwischenzeitlich überarbeitet worden sei. Der bemängelte fehlende Bezug der Texte auf Sendungen der ARD sei inzwischen vorhanden.

Dass das Gegenteil zutrifft, konnte gestern Mittag jeder Nutzer der Tagesschau-App überprüfen: Aufmacher-Text war ein Artikel über den Absturz der Deutsche-Bank-Aktie. Der Text enthielt ein einziges Foto und kein einziges multimediales Element. Er bestand aus 758 Wörtern (Anmerkung: dieser Text hat 367 Wörter). Der angebliche Sendungsbezug des Tagesschau-Artikels bestand aus dem Satz: „Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 30. September 2016 um 12.12 Uhr.“ Der BDZV sieht weitere ARD-Apps als mit dem Urteil unvereinbar an.