Pflegekosten Eigenanteil im Pflegeheim: Mehr als 2700 Euro
DÜSSELDORF · Im Vergleich zu 2022 sind die in NRW vom Heimbewohner zu tragenden Kosten um über 200 Euro gestiegen. Der Zuschuss wird aber erst 2024 erhöht.
Eine Wohnung zu mieten ist schon kostspielig. Doch kein Vergleich zu dem, was auf einen zukommt, wenn man im Pflegeheim lebt. Und auch hier steigen die Kosten für den Eigenanteil der pflegebedürftigen Person immer weiter. Während die Beiträge zur Pflegeversicherung bereits zum 1. Juli gestiegen sind, müssen die durch Inflation und Personalkosten steigenden Preiserhöhungen in den Heimen von den Betroffenen bzw. deren Angehörigen zunächst noch allein getragen werden (abzüglich der Zuschüsse, dazu später). Erst Anfang 2024 sollen die bereits jetzt geltenden Zuschüsse erhöht werden.
In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov sprachen sich gerade erst 60 Prozent der Befragten tendenziell dafür aus, dass die Pflegeversicherung alle Kosten der Pflege abdecken sollte – auf jeden Fall fanden dies 24 Prozent, eher ja sagten 36 Prozent. Eher nein sagten 17 Prozent, auf keinen Fall wollten es 8 Prozent. Doch Wünsche sind das eine, Finanzierbarkeit das andere.
Dass die für den selbst zu tragenden Eigenanteil fällig werdenden Kosten rasant nach oben gehen, zeigt ein Vergleich der Werte, die der Verband der Ersatzkassen (VDEK) jährlich veröffentlicht. Und zwar für alle Bundesländer gesondert.
Von Heim zu Heim variieren die Kosten - Preisvergleich lohnt sich
Hier die Durchschnittswerte für Nordrhein-Westfalen: Die Eigenbeteiligung der Betroffenen oder ihrer Angehörigen an den Heimkosten (ohne Zuschüsse) ist im laufenden Jahr auf 2767 Euro monatlich gestiegen. 2022 hatte der Durchschnittswert in NRW noch bei 2542 Euro gelegen. Im Einzelnen setzt sich der aktuelle Durchschnittswert für NRW in Höhe von 2767 Euro so zusammen: 1089 Euro Eigenanteil an den Pflegekosten. Plus 1111 Euro für Unterkunft und Verpflegung. Plus 567 Euro für sogenannte Investitionskosten. Das sind Kosten, die die jeweilige Einrichtung den einzelnen Bewohnern für Umbau- oder Ausbaumaßnahmen, Modernisierungsarbeiten oder Instandhaltung in Rechnung stellt. Wie gesagt sind die 2767 Euro nur ein Durchschnittswert für NRW. In der einzelnen Einrichtung kann es teurer oder preiswerter sein.
Mit Blick auf die von Pflegeheim zu Pflegeheim unterschiedlich hohen Kosten lohnt sich ein Preisvergleich der einzelnen Einrichtungen. Dieser lässt sich bequem übers Internet anstellen. Und zwar über den sogenannten „Pflegelotsen“ des Verbands der Ersatzkassen (Internetadresse: pflegelotse.de) Hier kann man nach Pflegeeinrichtungen in Wohnortnähe suchen und bekommt dann die entsprechenden Angebote. Dabei ist dann auch sofort ersichtlich, wie hoch der von der pflegebedürftigen Person zu zahlende Eigenanteil ist. Schon ein flüchtiger Vergleich zeigt, dass die Kosten sich teilweise um mehrere hundert Euro monatlich unterscheiden. Die AOK (aok.de) haben mit ihrem „Pflegenavigator“ ein ähnliches Vergleichsangebot.
Die für den Eigenanteil vom einzelnen Heim festgesetzten Werte werden für die Pflegebedürftigen im Ergebnis seit Anfang des Jahres 2022 noch leicht, ab 2024 dann stärker reduziert. Weil die Pflegekosten in Pflegeheimen schon in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen sind, zahlt die Pflegeversicherung seit dem 1. Januar 2022 einen Zuschuss. Die Höhe ist gestaffelt und richtet sich danach, wie lange ein Mensch schon Leistungen der vollstationären Pflege in Anspruch nimmt. Mit steigender Dauer des Heimaufenthalts steigt auch der Zuschuss von 5 Prozent der Pflegekosten im ersten Jahr über 25 Prozent im zweiten Jahr auf 45 Prozent im dritten und auf 70 Prozent ab dem vierten Jahr. Wichtig: Der Zuschuss bezieht sich nur auf den Eigenanteil an den Pflegekosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten und die hier gegebenenfalls weiter steigenden Kosten müssen die Heimbewohner allein tragen.
Die Zuschussleistungen der Pflegekassen führen im Land NRW unter dem Strich zu folgenden Kosten. Die durchschnittliche Eigenbeteiligung von 2767 Euro sinkt dadurch im ersten Jahr auf 2713 Euro, auf 2495 Euro im zweiten, auf 2277 Euro im dritten und auf 2007 Euro ab dem vierten Jahr im Pflegeheim. Wie gesagt, dies sind Durchschnittswerte.
Eben diese Zuschüsse werden ab Januar 2024 erhöht. Von 5 auf 15 Prozent im ersten Jahr, von 25 auf 30 Prozent im zweiten Jahr, von 45 auf 50 Prozent im dritten Jahr und von 70 auf 75 Prozent im vierten Jahr.
Dennoch werden die Kosten für die Eigenanteile trotz der steigenden Zuschüsse für einen Platz im Pflegeheim weiterhin deutlich über 2000 Euro liegen. Das kann nicht jeder und jede aus seinem oder ihrem Einkommen wie Rente oder Mieteinnahmen bezahlen. Dann muss man sein Vermögen einsetzen. Reicht auch das nicht, dann müssen nahe Angehörige einspringe - Ehepartner und auch Kinder des oder der Pflegebedürftigen. Kinder sind jedoch erst dann zum Unterhalt und entsprechender Beteiligung an den Heimkosten verpflichtet, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100 000 Euro übersteigt.
Sind weder der Pflegebedürftige noch seine Angehörigen in der Lage, die Kosten aufzubringen, so bleibt am Ende nur die Finanzierung durch Sozialleistungen. Wie etwa ein Anspruch auf Wohngeld oder die „Hilfe zur Pflege“ durch das Sozialamt.