Politisches Schaulaufen
Die Forderung der SPD, die Regeln gegen Abgeordnetenbestechung zu verschärfen, mag angesichts der öffentlichen Diskussion um Ex-Bundespräsident Wulff stammtischpolitisch opportun sein.
Von der tatsächlichen Bedeutung her ist der Antrag jedoch eher überflüssig. Und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Wenn ein gewählter Parlamentarier einen konkreten Vorteil für ein bestimmtes Verhalten fordert oder annimmt, greifen im Zweifel die bereits bestehenden Paragrafen 331 oder 332 des Strafgesetzbuches (Vorteilsannahme bzw. Bestechlichkeit). Und auch das dort angedrohte Strafmaß mit einer Höchststrafe von fünf Jahren entspricht bereits den SPD-Forderungen. Darüber hinaus ist dort sogar eine Mindeststrafe von sechs Monaten festgelegt. Der Antrag ist also nichts anderes als politisches Schaulaufen.