Die Grauzone der Politikerbestechung

Abgeordnete sind bislang kaum zu belangen. Die SPD will das nun ändern.

Berlin. Ulrich Kelber bekommt eine Diät von 7938 Euro pro Monat — plus eine Aufwandsentschädigung von 4029 Euro. Als letztes Treffen mit einem Lobbyisten gibt der SPD-Fraktionsvize ein Gespräch mit dem Geschäftsführer der Bonner Müllverwertungsanlage am 22. Februar an.

Der Politiker aus Bonn sieht sich als gläsernen Abgeordneten, der Treffen und Kontakte offenlegt, um dem Anschein von Käuflichkeit vorzubeugen. Kelber gehört auch zu den Verfassern eines Gesetzentwurfes, der am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Kern ist eine Neufassung des Paragrafen 108e des Strafgesetzbuches „Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen“.

Ein Abgeordneter auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene, der für ein bestimmtes Verhalten „einen Vorteil für sich oder einen Dritten dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt“, soll künftig nach dem Willen der SPD mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe zur Rechenschaft gezogen werden. Ebenso sollen jene bestraft werden, die bestechen. Bisher ist nur der Stimmenverkauf oder -kauf strafbar.

Die SPD begründet ihren Vorstoß unter anderem mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs 2006 zum Wuppertaler Korruptionsskandal. Damals sei eine klarere Regelung angemahnt worden sei. Gleiches galt beim Kölner Müllskandal, bei dem die SPD Spenden eines Entsorgungsunternehmers bekam, der auf den Zuschlag bei einer Teilprivatisierung der Müllabfuhr hoffte.

Union und FDP lehnen den Gesetzentwurf ab. Der Justiziar der Unions-Fraktion, Wolfgang Götzer (CSU), nennt den Antrag zu schwammig. „Hier ist die Gefahr groß, dass Abgeordnete schnell in Situationen kommen, in denen sie unter einen Vorverdacht gestellt werden.“