Recht und Moral
Juristisch ist die Sache eindeutig: Die vier Männer hatten schwere Verbrechen begangen, waren zu Haftstrafen verurteilt worden — und nachträglich noch zu einer Sicherungsverwahrung. Doch genau das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für unzulässig erklärt.
24.04.2012
, 21:16 Uhr
Zwingender Schluss: Die Männer saßen lange zu Unrecht hinter Gittern, und dafür müssen sie entschädigt werden. Bei der Berufung geht es nur darum, wer für die Entschädigung aufkommen muss — die Länder oder der Bund. Ob man das moralisch gut findet, steht auf einem ganz anderen Blatt.