Rechte von Männern: „Als Vater ist man machtlos“

Christoph Schmidt* kämpft seit Jahren immer wieder darum, seine Kinder sehen zu dürfen. Er fühlt sich als Mann ausgeliefert und benachteiligt.

Langenfeld. Die Zahl der Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zwischen Geschiedenen mit Kindern ist deutlich gestiegen. 2010 gab es laut Statistischem Bundesamt 122 177 Verfahren zum Sorgerecht (2007: 85 552). Die Frage nach dem Umgangsrecht wurde in 53 611 Verfahren verhandelt (2007: 38 697).

„Wir erleben immer öfter Machtkämpfe der Eltern“, sagt Walburga Schütz vom Sozialen Dienst der Stadt Langenfeld. 2009 waren etwa 146 000 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor. Die Stadt Langenfeld geht neue Wege. „Wir führen Vermittlungsgespräche bei Umgangsstreitigkeiten nicht mehr selbst durch, sondern vermitteln an unabhängige Beratungsstellen, etwa von kirchlichen Trägern“, sagt Walburga Schütz. Die Stadt hofft, dadurch auch die Zahl der Gerichtsverfahren zu reduzieren.

Der Langenfelder Christoph Schmidt ist im Verein „Väteraufbruch für Kinder“ organisiert, der sich für die Rechte von Männern einsetzt. Seit sieben Jahren steht er immer wieder mit seiner Frau vor Gericht, immer geht es darum, wann er seine Kinder sehen darf. Schmidt: „Ich kann mein Leben nicht mehr ohne Familienrichter und Jugendamt bestreiten. Ich bin völlig ausgeliefert.“

Der 46-Jährige klingt sachlich, während er in seinem Reihenhaus sitzt und seine Geschichte erzählt: 2004 geht seine Ehe in die Brüche. Damals sind seine Söhne zweieinhalb Jahre bzw. elf Monate alt. Zunächst versucht das getrennt lebende Paar sich im sogenannten Wechselmodell. Die Kinder leben bei beiden Eltern, pendeln im Zwei-Tages-Rhythmus. „Das war ein heilloses Durcheinander“, erinnert sich Schmidt.

Es kommt zu einer ersten Auseinandersetzung vor dem Familiengericht, in der geklärt werden soll, wer welche Rechte hat. Laut Schmidt bestreitet seine Frau dort, dass es jemals ein gleichberechtigtes Wechselmodell gegeben habe. Schmidt fühlt sich vorgeführt — auch vom Jugendamt. „Das Amt schrieb damals in einer Stellungnahme: ,Der Vater geht davon aus, dass ein Wechselmodell besteht.’ Dabei war ein Mitarbeiter des Jugendamtes dabei, als wir die Vereinbarung getroffen haben.“

Per Richterschluss wird schließlich festgelegt, dass der Vater seine Söhne jeden Dienstag und jedes zweite Wochenende sehen darf. „Das hat den Kindern und mir gut getan, damit hätten wir alt werden können“, sagt er, lehnt sich zum ersten Mal in seinem Stuhl zurück.

Doch 2008 beantragt Schmidts Noch-Ehefrau, dass der Wochentag gestrichen wird. Ab sofort sind seine Söhne schon nicht mehr da, wenn er sie dienstags von Schule und Kindergarten abholen will. Für Schmidt ist das ganz klar Unrecht. Schließlich war vor Gericht geregelt worden, wie oft er die Kinder sehen kann.

Dennoch passiert in einem erneuten Verfahren das für ihn Unfassbare: Da sich die Eltern nicht über den Wochentag einigen können, wird er gestrichen. „Da habe ich der Richterin vorgeworfen, dass sie das Treiben meiner Frau noch belohnt.“

Im April 2011 schließlich stellt seine Ex völlig überraschend einen Antrag auf Aussetzung des Umgangs. Ein Vermittlungsgespräch beim Jugendamt habe seine Frau nach zehn Minuten platzen lassen. „Sanktionen hatte sie nicht zu fürchten“, kritisiert Schmidt. Erst nach einem Gespräch in einer katholischen Beratungsstelle darf er sie zu sich holen. Doch der Antrag läuft weiter, wieder steht ein Gerichtstermin an.

* Name von der Redaktion geändert.