Laut Bericht Rechtsextremismus-Verdachtsfall: Verfassungsschutz kann AfD beobachten

Berlin · Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die gesamte AfD zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall erklärt. Damit hat die Behörde jetzt mehr Möglichkeiten.

Die AfD könnte ab jetzt unter Beobachtung stehen.

Foto: dpa/Kira Hofmann

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD nach Berichten mehrerer Medien zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall erklärt und damit eine Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglicht. Dies berichteten der "Spiegel", die "Süddeutsche Zeitung" und das ARD-Hauptstadtstudio am Mittwoch übereinstimmend.

Laut "Spiegel" verpflichtete sich der Verfassungsschutz allerdings in einem laufenden Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln dazu, vorerst auf eine geheimdienstliche Überwachung von Abgeordneten in Bund, Ländern und im Europaparlament zu verzichten. Dasselbe gelte für Kandidaten bei den anstehenden Wahlen im Jahr 2021. Die AfD hatte gegen eine solche Einstufung durch den Verfassungsschutz und Verlautbarungen dazu geklagt.

Das BfV wollte sich am Mittwoch nicht zu den Berichten äußern. Es erklärte auf Anfrage: "Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich."

Die AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel will juristisch gegen die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vorgehen. „Der Verfassungsschutz agiert in der Frage der AfD rein politisch“, sagte die baden-württembergische AfD-Landesvorsitzende am Mittwoch der dpa in Stuttgart. „Das ist angesichts der bevorstehenden Wahlen in Land und Bund in diesem Jahr besonders bemerkenswert.“ Gegen die Einstufung der AfD werde man juristisch vorgehen. „Ich bin mir sicher, dass eine solche Einstufung der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird.“

Grundlage für die Beobachtung der gesamten AfD ist den Berichten zufolge ein rund 1000 Seiten langes Gutachten des Verfassungsschutzes. Dafür hatten die Juristen und Rechtsextremismus-Experten des Amts in den vergangenen zwei Jahren etliche Belege für mutmaßliche Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zusammengetragen.

Die Gesamtpartei AfD war Anfang 2019 vom Verfassungsschutz als Prüffall eingestuft worden. Dies geschieht dann, wenn eine Organisation nicht eindeutig extremistisch ist, aber "tatsächliche Anhaltspunkte" für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung werden im Rahmen der Prüfung noch nicht eingesetzt. Vielmehr werden die öffentlich wahrnehmbaren Aktivitäten der Partei systematisch ausgewertet.

(AFP)