Schicksalstag für Schwarz-Gelb in Kiel

Am Montag entscheidet ein Gericht über das Wahlgesetz. Es könnte Neuwahlen geben.

Kiel. Das Landesverfassungsgericht in Schleswig entscheidet am Montag, wie es mit der Landespolitik im Norden weitergeht. Verliert Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) mit seiner schwarz-gelben Koalition die parlamentarische Mehrheit?

Verlangt das Gericht eine Neuwahl oder nur ein neues Wahlgesetz, weil das alte verfassungswidrig ist? Elf Monate nach der Landtagswahl bietet Schleswig-Holstein wieder Spekulationen en masse. Manche rüsten sich schon zum Wahlkampf.

Weil es um die Macht im Land zwischen den Meeren und um die Handlungsfähigkeit der Regierung geht, ist die Nervosität groß. Schuld an der vertrackten Lage sind die Landespolitiker selbst, weil ihr Wahlgesetz den Verfassungsvorgaben in der Praxis zuwiderläuft.

Im Kern geht es um die Frage, ob das Wahlgesetz verfassungsgemäß ist. Weil sie das wie viele andere auch bezweifeln, haben Grüne und Südschleswigscher Wählerverband (SSW) Normenkontrollklage eingereicht. Es geht aber auch konkret darum, ob die Wahlleiterin das Gesetz korrekt ausgelegt hat und die Sitzverteilung im Parlament zu halten ist. Gegen diese liegen Wahlprüfungsbeschwerden aus dem linken Lager vor.

Der Konflikt vor Gericht rankt sich um die Überhangmandate, von denen die CDU bei der letzten Landtagswahl am 27.September 2009 elf erhielt. Solche Mandate entstehen, wenn eine Partei über ihre Direktkandidaten in den Wahlkreisen mehr Sitze holt als ihr nach dem prozentualen Zweitstimmenergebnis zustünden. Um dieses im Parlament widerzuspiegeln, verlangt die Verfassung Ausgleichsmandate für die anderen Parteien. Deren Zahl wiederum begrenzt das Wahlgesetz mit einer unklaren Formulierung.

Nach der jüngsten Wahl führte die Deckelung dazu, dass drei Überhangmandate der CDU nicht mehr ausgeglichen wurden - so reichte es für Schwarz-Gelb. Die ursprüngliche Mehrheit von drei Stimmen schmolz dann auf eine zusammen, weil ein Wahlbezirk in Nordfriesland falsch ausgezählt wurde. So verlor die FDP ein Mandat an die Linke.

Dass die Richter verlangen werden, das Wahlgesetz zu ändern, gilt als sicher. Sie könnten das mit der Anordnung einer Neuwahl verbinden. Es wird über eine Frist bis Ende 2012 spekuliert. Regulär würde die Legislatur bis 2014 dauern.