Schwarzes Loch: Das Bundesverfassungsgericht und der Weltuntergang

Eine Frau sieht durch die Versuche von Teilchenforschern die Erde bedroht. Ihre Klage scheitert in Karlsruhe.

Karlsruhe. Erst Hartz IV, dann die Vorratsdatenspeicherung und jetzt der Weltuntergang. Die Themenpalette, mit der sich das Bundesverfassungsgericht befasst, ist breit gefächert. Das letztgenannte Thema landete so in Karlsruhe: Eine Klägerin fürchtet, dass durch Versuche am Teilchenforschungszentrum Cern bei Genf die Erde bedroht ist.

Am Cern lassen die Forscher in einem 27 Kilometer langen Ringtunnel tief unter der Erde kleinste Teilchen kollidieren, um Einblicke in die Entstehung des Universums zu erlangen. Bei diesem Zusammenprall entstehen "schwarze Löcher". Was das theoretisch bedeuten kann, bedenken die Richter durchaus und legen dabei ihre Juristensprache ab.

Schwarze Löcher, das sei "stark komprimierte Materie, die unter bestimmten Bedingungen prinzipiell die Eigenschaft hat, durch Schwerkraft die sie umgebende Materie anzuziehen, dadurch weiter zu wachsen und so immer größere Bereiche ihrer Umwelt zu absorbieren". Im Klartext: Wir alle würden in eine Art Riesenstaubsauger eingesogen.

Die Behauptung der Klägerin, dass aufgrund unkontrolliert wachsender schwarzer Löcher schlimmstenfalls von einer "Restlebenszeit des Planeten von weniger als fünf Jahren" auszugehen sei, können die Richter zwar nicht widerlegen. Sie halten ihr aber entgegen, keine schlüssige Begründung für diese Befürchtung geliefert zu haben. Eine Befürchtung, die von der großen Mehrheit der Wissenschaftler nicht geteilt wird.

Auf immerhin sieben Seiten begründen die Richter, warum sie die Beschwerde erst gar nicht zur Entscheidung annehmen. Sollte die Klägerin mit ihrer Befürchtung am Ende doch Recht haben, müsste eine höhere Instanz den Richtern diese Entscheidung um die Ohren schlagen. Ein weltliches Gericht kommt dafür dann allerdings nicht mehr in Frage.