Was geht und was nicht? So läuft die Kommunalwahl in Corona-Zeiten

Düsseldorf · Am Sonntag wählt NRW Stadträte und Bürgermeister – auch Maskenverweigerern muss die Stimmabgabe ermöglicht werden.

Foto: dpa/Daniel Schäfer

Wählen gehen trotz Corona: Alle Versuche, den Termin für die NRW-Kommunalwahl an diesem Sonntag zu verschieben, sind gescheitert. Mehrfach hat der Verfassungsgerichtshof den Termin trotz der durch die Pandemie bedingten Einschränkungen für den Wahlkampf bestätigt. Es war ein anderer Wahlkampf, als Politiker und Bürger es kannten: wenige größere Veranstaltungen, Hausbesuche und Gespräche in der Fußgängerzone nur auf Distanz. Umso mehr kam es auf soziale Medien, Live-Chats und Videostreams an. Was es gebracht hat, wird am Sonntagabend ab 18 Uhr erkennbar, wenn die Wahllokale schließen.

Wer darf wählen?

Anders als bei Bundes- oder Landtagswahlen dürfen in NRW schon 16-Jährige über die politischen Geschicke in Städten, Gemeinden und Kreisen mitbestimmen. Wahlberechtigt sind sie, wenn sie deutsche Staatsbürger oder EU-Bürger sind. Briten sind damit jetzt ausgeschlossen. 2014 waren rund 14 Millionen Menschen wahlberechtigt. Für 2020 steht sie wegen des Wahlalters 16 noch nicht fest.

Was wird gewählt?

Auf bis zu sechs Stimmzetteln müssen Wählerinnen und Wähler je ein Kreuz machen – das hängt auch vom Wohnort ab. In den kreisfreien Städten geht es um das Oberbürgermeisteramt, den Stadtrat und die Bezirksvertretung. In den kreisangehörigen Städten und Gemeinden stehen Bürgermeister und Ratsmitglieder, ebenso werden Landräte und Kreistagsmandate bestimmt. Gewählt werden überdies die Integrationsräte. Im Ruhrgebiet wird erstmals das „Ruhrparlament“ im Regionalverband Ruhr direkt gewählt.

Wie läuft die Wahl unter Corona-Bedingungen ab?

Weil Altenheime oder Kindergärten wegen Corona als Wahllokale ausscheiden, stehen örtlich teilweise weniger Wahlräume zur Verfügung. Im Wahllokal gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot. Den Stift für die Stimmabgabe sollen Wählerinnen und Wähler selbst mitbringen, desinfizierte Stifte liegen notfalls bereit. Bemerkenswert: Auch für Maskenverweigerer muss die Stimmabgabe ermöglicht werden. Ein Bußgeld müssen sie nicht fürchten.

Wann gibt es Ergebnisse?

Direkt nach 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen. In den Großstädten wird zuerst die Oberbürgermeisterwahl ausgezählt, in den kreisangehörigen Kommunen haben Landrat und Kreistag den Vorrang. Ab 20 Uhr rechnet der Landeswahlleiter mit ersten Ergebnissen.

Wann ist die Stichwahl geplant?

Ursprünglich wollten CDU und FDP die Stichwahl für Landräte und Bürgermeister abschaffen, das hat der Verfassungsgerichtshof allerdings verhindert. Wenn nicht eine Bewerberin oder ein Bewerber es im ersten Anlauf über 50 Prozent geschafft haben, müssen die beiden Kandidaten mit dem besten und zweitbesten Ergebnis am 27. September gegeneinander antreten.

Gilt eine Sperrklausel?

Alle Versuche, eine Zersplitterung der Räte durch zu viele Parteien mit einer Sperrklausel zu verhindern, hat der Verfassungsgerichtshof immer wieder gestoppt. Einzig für die Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten gilt eine Sperrklausel von 2,5 Prozent.

Um wie viele Mandate geht es in NRW?

Die genaue Zahl der Mandate von der Bezirksvertretung bis zu den einzelnen Räten steht erst nach der Wahl fest. Das Innenministerium erwartet aber eine ähnliche Größenordnung wie 2014, als 19  347 Mandate in Räten, Kreistagen und Bezirksvertretungen vergeben wurden.

Warum ist die letzte Ratswahl so lange her?

Zuletzt haben die Bürger in NRW 2014 neue Kommunalparlamente bestimmt, ein Jahr später Bürgermeister und Landräte. Damit beide Wahlen künftig zusammen stattfinden und mehr Wähler anziehen, hat Rot-Grün 2013 die Amtszeiten der Räte einmalig so verlängert, dass 2020 wieder alle kommunalen Wahlen gebündelt stattfinden. Die neue Amtszeit dauert wieder fünf Jahre.

(Hilmar Riemenschneider)